Alterity Therapeutics Aktie: Hauptversammlung stimmt über Stamler-Abfindung ab
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 06:33 Uhr | Redaktion boerse-global.deAlterity Therapeutics hat heute nicht börsennotierte Optionen aus seinem Mitarbeiter-Incentive-Programm ausgegeben. Parallel rücken neue Vergütungsbedingungen für CEO und Managing Director David Stamler in den Blick. Für Aktionäre unterscheiden sich die Beschlüsse in einem wichtigen Punkt: Die Optionsausgabe benötigt keine Zustimmung der Anteilseigner. Über Beendigungsleistungen für Stamler soll dagegen die nächste Hauptversammlung abstimmen.
Mitarbeiteroptionen mit langer Laufzeit
Die neu ausgegebenen Optionen verfallen am 8. Oktober 2031. Eine Notierung an der ASX ist nicht vorgesehen. Bei Ausübung wandeln sie sich in voll eingezahlte Stammaktien von Alterity um.
Die Zuteilung erfolgte im Rahmen des Mitarbeiter-Incentive-Programms. Mitglieder des Schlüsselmanagements und deren Angehörige erhielten keine dieser Optionen. Damit ist die Ausgabe von den gesonderten Vereinbarungen zur Vergütung Stamlers zu unterscheiden.
Alterity nutzt für die Ausgabe die Ausnahme nach Listing Rule 7.2 Exception 13. Deshalb ist keine Zustimmung der Anteilseigner nach Listing Rule 7.1 erforderlich.
Für bestehende Aktionäre ist vor allem die spätere Ausübung relevant: Die Optionen können dann zu zusätzlichen Stammaktien werden und bestehende Beteiligungen verwässern. Die Ausgabe der Optionen selbst ist von dieser möglichen späteren Aktienausgabe zu unterscheiden.
Stamlers Vertrag enthält mehrere Schutzklauseln
Das neue Vergütungspaket für Stamler gilt seit dem 15. Oktober. Sein jährliches Grundgehalt beträgt 525.000 US-Dollar. Hinzu kommt ein kurzfristiger Bonus von bis zu 100 Prozent des annualisierten Grundgehalts.
Dieser Bonus ist nicht automatisch fällig. Er hängt von vereinbarten Zielen und Meilensteinen ab. Die Vergütung verbindet damit einen festen Gehaltsbestandteil mit einer erfolgsabhängigen Komponente.
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate; alternativ ist eine Zahlung anstelle der Frist möglich. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund sieht die Vereinbarung außerdem eine Abfindung in Höhe von 100 Prozent des aktuellen Jahresgrundgehalts vor.
Zusätzlich übernimmt Alterity unter den vereinbarten Bedingungen medizinische Versicherungsprämien für bis zu zwölf Monate. Die Leistung endet früher, wenn ein neuer Arbeitgeber vergleichbaren Versicherungsschutz bietet. Voraussetzung für die Beendigungsleistungen ist eine umfassende Freistellung.
Bei einem Kontrollwechsel können noch nicht unverfallbare aktienbasierte Vergütungen unter bestimmten Bedingungen sofort unverfallbar werden. Auch diese Klausel ist daher keine bedingungslose Zusage.
Der nächste vorgesehene Entscheidungspunkt für die Anteilseigner ist die Hauptversammlung. Dort will Alterity die Zustimmung zu den Beendigungsleistungen beantragen. Anders als bei den Mitarbeiteroptionen bleibt ihnen bei diesem Teil des Vergütungspakets somit eine ausdrückliche Entscheidung vorbehalten.
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