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BayWa Aktie: Fonds fordern Emittentenrolle zurück

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 15:08 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kronos ergänzt die Abstimmung um BayWas mögliche Rückkehr als Emittentin; der Vorschlag zu Nominalbetrag und Zinsen bleibt bestehen.

BayWa-Hybridanleihe: Gegenantrag erweitert die Gläubigerabstimmung
Abstrakte Darstellung einer modernen Vorstandsetage bei Dämmerung, die eine Atmosphäre finanzieller Neuorientierung vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Bei der von BayWa garantierten Hybridanleihe steht eine zusätzliche Entscheidung an: Die Emittentin Kronos EKS AG & Co. KG hat am Donnerstag einen Gegenantrag zur Rückübertragung der Emittentenrolle an die BayWa AG aufgenommen. Damit erweitert sich der Gegenstand der bevorstehenden Gläubigerabstimmung. Die vorgeschlagenen tiefen Einschnitte bei Nominalbetrag und Zinsen bleiben jedoch Bestandteil des Vorschlags der Emittentin.

Streit um die Emittentenrolle

Hinter dem Gegenantrag stehen zwei von Milbank LLP vertretene Fonds. Sie stellten am Montag ein Ergänzungsverlangen. Kronos veröffentlichte dazu eine Stellungnahme und bezeichnete den Gegenantrag als nicht umsetzbar.

Am Donnerstag erweiterte die Emittentin dennoch die Abstimmungsgegenstände um den Vorschlag zur Rückübertragung ihrer Rolle an BayWa. Für Anleger ist dabei eine Unterscheidung entscheidend: Die Aufnahme in die Abstimmung bedeutet keine Zustimmung der Emittentin zum Gegenantrag. Ihre zuvor veröffentlichte ablehnende Einschätzung und die Erweiterung der Tagesordnung sind getrennte Sachverhalte.

BayWa ist bei der Anleihe als Garantin beteiligt. Der Gegenantrag betrifft dagegen ausdrücklich die Rolle als Emittentin. Er zielt damit auf eine andere rechtliche Stellung des Unternehmens innerhalb der Anleihekonstruktion.

Wirtschaftliche Einschnitte bleiben im Vorschlag

Der Vorschlag von Kronos sieht weiterhin vor, dass die Gläubiger 98 % des Nominalbetrags ohne Kompensation an einen Treuhänder abtreten. Hinzu kommen sämtliche Zinsen, die bis zum Wirksamwerden aufgelaufen sind. Bei den Gläubigern sollen 2 % des Nominalbetrags verbleiben.

Die Aufnahme des Gegenantrags ist deshalb nicht mit einer Rücknahme dieses wirtschaftlichen Vorschlags gleichzusetzen. Im Mittelpunkt stehen zwei unterschiedliche Fragen: Wer übernimmt die Emittentenrolle, und welche Ansprüche sollen den Gläubigern verbleiben? Für die Bewertung der Garantin BayWa ist diese Trennung wesentlich.

Entscheidung der Gläubiger als nächster Schritt

Die Gläubigerabstimmung ist für den 12. bis 14. Oktober angesetzt. Der neue Gegenantrag ergänzt somit den Entscheidungsrahmen unmittelbar vor diesem Termin.

Für BayWa-Anleger ist die Erweiterung vor allem als Konflikt über die Ausgestaltung der Anleihe einzuordnen. Eine Rückübertragung der Emittentenrolle ist bislang Gegenstand eines Vorschlags, keine vollzogene Maßnahme. Ebenso bleiben die Abtretung der Ansprüche und die Zinssenkung vorgeschlagene Änderungen. Entscheidend ist nun die Abstimmung über diese Punkte – nicht allein ihre Aufnahme auf die Tagesordnung.

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