ANKĂNDIGUNG DER ANHĂRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHS - KURZFASSUNG - WAYLAND GROUP CORP., SCOTT LANGILLE, GERHARD MĂLLER, PAUL PATHAK, ERIC SILVER, MICHAEL STEIN, JOHN DOES 1-3, CANACCORD GENUITY CORP. UND RF SECURITIES CLEARING LP (FR&U
Published on 03/18/2026 at 15:34 | prnewswire.co.ukANHĂRUNG ZUR GENEHMIGUNG DES VERGLEICHSÂ
Am 9. MĂ€rz 2026 findet ab 10:00 Uhr (EST) eine Anhörung statt (die âAnhörung zur Genehmigung des Vergleichs"). Die Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs findet im GerichtsgebĂ€ude in der 330 University Avenue, Toronto, Ontario, oder virtuell statt.
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht feststellen, ob der Vergleichsbetrag und der Verteilungsplan fair, angemessen und im besten Interesse der SammelklĂ€gergruppe sind. Bei dieser Anhörung wird der Anwalt der SammelklĂ€gergruppe auch die gerichtliche Genehmigung seines Antrags auf GebĂŒhren und Kostenerstattung beantragen. Wie bei Sammelklagen ĂŒblich, hat der Anwalt der SammelklĂ€ger diese Klagen auf der Grundlage von Erfolgshonoraren verfolgt.
EINWĂNDE UND OPT-OUTSÂ
Bei der Anhörung zur Genehmigung des Vergleichs wird das Gericht alle EinwĂ€nde gegen den vorgeschlagenen Vergleich und die Ablehnung der Teilnahme an der SammelklĂ€gergruppe durch die Mitglieder der SammelklĂ€gergruppe berĂŒcksichtigen, wenn die EinwĂ€nde und/oder Ablehnungen schriftlich per frankierter Post oder per E-Mail an Berger Montague (Canada) PC, 330 Bay Street, Suite 505, Toronto, Ontario, M5H 2S8, E-Mail, eingereicht werden: info@bergermontague.ca, Achtung: Wayland Sammelklagen.
Ein schriftlicher Einspruch kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden und muss folgende Angaben enthalten:
a) den vollstĂ€ndigen Namen, die aktuelle Postanschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des EinspruchsfĂŒhrers (soweit verfĂŒgbar);
b) die Anzahl der Aktien, die wÀhrend des Sammelklagezeitraums erworben wurden und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sammelklagezeitraums gehalten wurden;
c) eine kurze Darstellung der Art und der GrĂŒnde fĂŒr den Einspruch; und
d) die Angabe, ob der EinspruchsfĂŒhrer beabsichtigt, persönlich oder durch einen Rechtsbeistand an der Anhörung teilzunehmen, und, falls er durch einen Rechtsbeistand vertreten wird, den Namen, die Adresse, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse des Rechtsbeistands.
Ein Opt-Out kann in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden und muss die folgenden Informationen enthalten:
a) den vollstÀndigen Namen des Mitglieds der SammelklÀgergruppe;
b) die aktuelle Postanschrift;
c) die Telefonnummer; und
d) die E-Mail-Adresse (soweit verfĂŒgbar).
Wenn Sie aus der SammelklÀgergruppe ausscheiden, sind Sie nicht berechtigt, an der Verteilung des Nettovergleichsbetrags teilzunehmen.
WIDERSPRĂCHE UND OPT-OUTS MĂSSEN BIS ZUM 5. MĂRZ 2026 EINGEGANGEN SEIN
Jedes Mitglied der SammelklĂ€gergruppe, das sich nicht von den Klagen abmeldet, ist an die Bedingungen des Vergleichsvertrags gebunden und darf keine eigenstĂ€ndige Klage gegen die Vergleichsbeklagten erheben. Wenn Sie weitere AnsprĂŒche gegen einen der Vergleichsbeklagten im Zusammenhang mit den in den Klagen strittigen Angelegenheiten geltend machen wollen, sollten Sie unverzĂŒglich unabhĂ€ngigen Rechtsrat einholen. Wenn Sie sich nicht selbst von der Teilnahme an den Klagen ausschlieĂen, werden alle Ihre AnsprĂŒche im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Rechtsstreits durch das Ergebnis des Vergleichs bestimmt.
AUSLEGUNG
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Mitteilung und dem Vergleichsvertrag haben die Bestimmungen des Vergleichsvertrags Vorrang.
Diese Bekanntmachung wurde vom Gerichtshof genehmigt. Fragen zu den in dieser Bekanntmachung genannten Punkten sind an Berger Montague (Canada) PC und NICHT an das Gericht zu richten.
________________________________
1 âAusgeschlossene Personen" bezeichnet jeden Vergleichsbeklagten, seine jeweiligen Familienmitglieder und alle Unternehmen, an denen er ein finanzielles Interesse hat, sowie alle Anleger, die unter die Definition der bescheinigten SammelklĂ€gergruppe fallen, sich aber rechtsgĂŒltig von den Klagen abmelden.
