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Inovio Aktie: GeneOne kündigt Berufung an

Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 18:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
GeneOne will das Urteil anfechten; Inovio sieht zugleich Risiken, den zugesprochenen Betrag vollständig einzuziehen.
Abstrakte Darstellung eines biotechnologischen Labors in kühlen Blau- und Weißtönen mit Fokus auf wissenschaftliche Präzision. Illustration mit AI erstellt.

GeneOne Life Science will gegen das Urteil zugunsten von Inovio vorgehen. Das Unternehmen kündigte heute einen Antrag auf Aufhebung des Versäumnisurteils sowie Berufung an. Für Inovio steht damit nicht allein die Durchsetzung des zugesprochenen Betrags infrage: Auch der rechtliche Bestand der Entscheidung bleibt unsicher. Inovio selbst warnt zudem vor Schwierigkeiten bei der Einziehung.

GeneOne kündigt Gegenwehr an

Nach GeneOnes heutiger Mitteilung erließ das Gericht in Montgomery County im US-Bundesstaat Pennsylvania die Entscheidung am Montag. GeneOne erklärte zugleich, die Urteilszustellung noch nicht erhalten zu haben. Inovio hatte den Erfolg gegen GeneOne und VGXI gestern bekannt gegeben.

Der zugesprochene Gesamtbetrag beträgt 80.416.101 US-Dollar. Davon entfallen 61.750.789 US-Dollar auf Schadenersatz und 18.665.312 US-Dollar auf Anwaltsgebühren und Kosten.

Die angekündigten Rechtsmittel sind von bereits eingeleiteten Schritten zu unterscheiden: GeneOne hat zunächst seine Absicht erklärt. Inovio weist seinerseits darauf hin, dass das Urteil noch geändert oder aufgehoben werden kann. Der juristische Erfolg ist deshalb nicht mit einem gesicherten Zahlungseingang gleichzusetzen.

Streit um Technologietransfer

Inovio reichte die Klage am 3. Juni 2020 ein. Im Zentrum standen die Verletzung eines Liefervertrags und verweigerte Verpflichtungen zum Technologietransfer für die skalierbare Herstellung von DNA-Plasmiden.

Die Kanzlei Cooley ordnet den Streit in die damalige Entwicklung eines Impfstoffkandidaten während der COVID-19-Pandemie ein. VGXI und GeneOne sollen den Technologietransfer verweigert haben, der die Herstellung durch einen Dritten ermöglichen sollte.

Die Beklagten erhoben ihrerseits Gegenklagen wegen Vertragsbruchs, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und ungerechtfertigter Bereicherung. Laut Cooley entschied das Gericht darüber am 9. September gegen die Beklagten. Das nun bekannt gegebene Urteil spricht Inovio neben Schadenersatz auch Gebühren und Kosten zu.

Einziehung bleibt das entscheidende Risiko

Inovio erwartet, dass die finanzielle Lage der Beklagten die Einziehung eines Teils oder sogar des gesamten Betrags erschwert. Das Unternehmen will angemessene Maßnahmen zur Rückforderung verfolgen. Eine vollständige Zahlung stellt es damit nicht in Aussicht.

An der Börse steht dem juristischen Erfolg heute eine Tagesveränderung von -16% gegenüber. Daraus lässt sich allerdings keine eindeutige Ursache für den Kursrückgang ableiten.

Für Anleger sind zwei Unsicherheiten zu trennen: GeneOnes angekündigte Gegenwehr betrifft den Bestand des Urteils. Die von Inovio angesprochenen finanziellen Schwierigkeiten betreffen dessen wirtschaftlichen Wert. Entscheidend ist daher nicht nur die zugesprochene Summe, sondern welcher Betrag tatsächlich eingezogen werden kann.

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de | US45773H2013 | INOVIO | boerse | 70386736 |