PANDION, Aktie

PANDION Aktie: Anleger sollen sich organisieren

Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 08:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die PANDION AG hat Insolvenz angemeldet und Eigenverwaltung beantragt. Die SdK organisiert nun die Interessenvertretung der AnleiheglÀubiger.

PANDION AG: Insolvenzantrag gestellt – SdK ruft AnleiheglĂ€ubiger zum Handeln auf
Moderne Glasfassade eines BĂŒrogebĂ€udes bei bewölktem Himmel. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Insolvenz war seit dem Zinsausfall absehbar, jetzt ist sie amtlich. Die PANDION AG hat am 10. August 2026 beim zustĂ€ndigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und gleichzeitig Eigenverwaltung beantragt. FĂŒr GlĂ€ubiger der Anleihe 2021/2028 beginnt damit eine neue Phase — und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ruft sie nun zur InteressenbĂŒndelung auf.

Neben der PANDION AG selbst betreffen die AntrĂ€ge fĂŒnf Tochtergesellschaften: die PANDION Real Estate GmbH, die Vertriebsgesellschaft, die Design GmbH, die Projektmanagement GmbH und die Engineering GmbH. Die gesamte Unternehmensgruppe steht damit unter dem Schutzschirm des Insolvenzrechts.

Warum die Restrukturierung bislang scheiterte

Die Eigenverwaltung soll den GeschĂ€ftsbetrieb fortfĂŒhren und eine geordnete Restrukturierung ermöglichen. Ursache der Schieflage ist eine anhaltend angespannte LiquiditĂ€t, die auch nach der ausgesetzten Zinszahlung nicht in den Griff zu bekommen war. Bereits im Oktober 2025 hatten die AnleiheglĂ€ubiger einer LaufzeitverlĂ€ngerung und einer Zinsanpassung zugestimmt — Maßnahmen, die offenbar nicht ausreichten, um die Finanzlage der Gruppe zu stabilisieren.

FĂŒr Inhaber der Anleihe mit der ISIN DE000A289YC5 bedeutet das: Die bisherigen ZugestĂ€ndnisse haben das Grundproblem nicht gelöst, sondern lediglich verzögert.

Was jetzt fĂŒr AnleiheglĂ€ubiger zĂ€hlt

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollen eine AnleiheglÀubigerversammlung und eine InsolvenzglÀubigerversammlung folgen. Dort stehen wichtige Entscheidungen an:

  • Wahl eines gemeinsamen Vertreters der AnleiheglĂ€ubiger
  • Bestellung eines Sachwalters oder Insolvenzverwalters
  • Einsetzung eines GlĂ€ubigerausschusses

Die SdK hat fĂŒr betroffene Anleger einen kostenlosen Newsletter eingerichtet und bietet fĂŒr die kommenden Versammlungen eine unentgeltliche Stimmrechtsvertretung an. Wer als GlĂ€ubiger seine Interessen bei der Wahl des Vertreters und des Sachwalters einbringen will, findet Informationen und Vollmachten ĂŒber die Organisation.

Der weitere Fahrplan hĂ€ngt jetzt vom Insolvenzgericht ab. Erst mit der förmlichen Eröffnung des Verfahrens werden Termine fĂŒr die GlĂ€ubigerversammlungen feststehen, bei denen sich zeigt, wie viel von der ursprĂŒnglichen Anlage noch zu retten ist.

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