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Top Ships Aktie: Rubico kann Forderung mit Aktien begleichen

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rubico verlÀngerte die Zahlungsfrist; zugleich vereinbarte Top Ships Neubauprojekte mit Kaufpreis- und Bauverpflichtungen sowie möglichen Chartererlösen.
Modernes Containerschiff auf dem Ozean bei Sonnenuntergang als Symbol fĂŒr den maritimen Sektor Illustration mit AI erstellt.

Top Ships muss bei einer ausstehenden Forderung weiter zwischen Zahlungstermin und Zahlungsform unterscheiden. Rubico verlĂ€ngerte am Donnerstag die Frist fĂŒr die Begleichung von 3,7 Mio. US-Dollar bis zum 31. Oktober. Dabei kann Rubico selbst entscheiden, ob der Betrag bar oder mit neu ausgegebenen wandelbaren Vorzugsaktien der Serie G beglichen wird. Ein entsprechender Barzufluss fĂŒr Top Ships steht damit nicht fest.

Restforderung kann auch mit Aktien beglichen werden

Die Forderung stammt aus dem Verkauf von Roman Shark V. Nach der Pflichtmitteilung liegt das Wahlrecht ĂŒber die Zahlungsform bei Rubico. Die FristverlĂ€ngerung verĂ€ndert deshalb nicht nur den zeitlichen Rahmen: FĂŒr die Beurteilung der Forderung bleibt entscheidend, auf welche Weise Rubico sie erfĂŒllt.

FĂŒr Anleger sind Termin und Zahlungsart getrennt zu betrachten. Eine Begleichung mit Vorzugsaktien wĂ€re kein Barzufluss. Die genannte Restforderung darf daher nicht ohne Weiteres als kĂŒnftig verfĂŒgbare LiquiditĂ€t eingeordnet werden. Die Vereinbarung eröffnet ausdrĂŒcklich beide Wege.

Das ist auch im Zusammenhang mit den vereinbarten Neubauprojekten relevant. Top Ships hat sich auf den Erwerb von Gesellschaften mit SchiffbauvertrĂ€gen verstĂ€ndigt. Bei diesen PlĂ€nen stehen den erwarteten Chartererlösen konkrete Kaufpreis- und Bauvertragsverpflichtungen gegenĂŒber.

NeubaugeschÀft verbindet Verpflichtungen und Charterperspektive

Am 7. Oktober vereinbarte Top Ships mit der verbundenen VerkÀuferin Central Mare Inc. den Erwerb sÀmtlicher Anteile an vier Projektgesellschaften. Der Aktienkaufpreis betrÀgt rund 34,95 Mio. US-Dollar. Die Bauvertragsraten summieren sich auf 198 Mio. US-Dollar.

Die Gesellschaften halten NeubauvertrĂ€ge bei Guangzhou Shipyard International. Gegenstand sind MR-Produkttanker der Eisklasse 1A. Gemeldet wurde eine Erwerbsvereinbarung, nicht der Abschluss der Übernahme oder die Auslieferung der Schiffe.

Die Auslieferungen sind zwischen Juni 2029 und MÀrz 2030 vorgesehen. Den potenziellen Brutto-Umsatzauftragsbestand aus den ChartervertrÀgen beziffert Top Ships auf rund 316,9 Mio. US-Dollar.

Dieser Betrag schließt sĂ€mtliche VerlĂ€ngerungsoptionen ein. Er beschreibt damit die potenziellen Bruttoerlöse unter Einbeziehung dieser Optionen und ist weder mit Gewinn noch mit kurzfristig zufließender LiquiditĂ€t gleichzusetzen.

FĂŒr die Einordnung von Top Ships sind somit unterschiedliche Zahlungsströme auseinanderzuhalten: Die Rubico-Forderung kann auch durch Wertpapiere erfĂŒllt werden. Die Neubauvereinbarung verbindet dagegen vertragliche Verpflichtungen mit einer lĂ€ngerfristigen Charterperspektive. Weder die Restforderung noch der potenzielle Umsatzauftragsbestand lassen sich unmittelbar als verfĂŒgbare Barmittel behandeln.

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