Arbeitsgericht, Streit

Arbeitsgericht: Streit um Millionen-Risiko für Arbeitgeber

10.02.2026 - 12:43:12

Ein Grundsatzstreit am Bundesarbeitsgericht könnte Verzichtsklauseln in Arbeitsverträgen unwirksam machen und die finanzielle Haftung von Firmen bei Kündigungen massiv erhöhen.

Der Bundesgerichtshof für Arbeit ist in einem Grundsatzstreit über Annahmeverzugslohn gespalten. Die Entscheidung könnte die Risiken bei Kündigungsschutzklagen für Unternehmen massiv erhöhen.

Ein juristischer Konflikt an der Spitze des deutschen Arbeitsrechts droht, gängige Praxis bei Arbeitsverträgen und Aufhebungsvereinbarungen auf den Kopf zu stellen. Seit dem 10. Februar 2026 beobachten Experten eine tiefe Spaltung zwischen zwei Senaten des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Es geht um die Frage, ob Arbeitnehmer im Voraus auf ihren Anspruch auf Annahmeverzugslohn verzichten können. Diese Entscheidung würde die finanziellen Risiken von Kündigungsschutzverfahren für deutsche Unternehmen neu definieren.

Zwei Senate, zwei Wahrheiten

Der Rechtsstreit entzündet sich an einer grundlegenden Uneinigkeit zwischen dem Zweiten und dem Fünften Senat des BAG. Beide befassen sich mit Paragraf 615 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Diese Vorschrift regelt die Pflicht des Arbeitgebers, Lohn zu zahlen, wenn er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt – ein typischer Fall, wenn eine Kündigung später für unwirksam erklärt wird.

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Analysen vom 10. Februar 2026 zeigen: Der Zweite Senat drängt darauf, diesen Lohnanspruch als zwingendes Recht einzustufen. In einem Urteil aus Mitte 2025 erklärte er seine Absicht, Paragraf 615 BGB für „unabdingbar“ zu halten. Das hätte weitreichende Folgen: Klauseln in Arbeitsverträgen, die auf einen solchen Verzicht abzielen, wären unwirksam. Auch der Versuch, durch die Wahl ausländischen Rechts deutsche Haftungsregeln zu umgehen, würde scheitern.

Diese Position widerspricht direkt einem Urteil des Fünften Senats aus März 2023. Damals entschied dieser, die Vorschrift sei „dispositiv“ und könne vertraglich abbedungen werden. Der Zweite Senat hat nun ein förmliches Anfrageverfahren eingeleitet. Kann keine Einigung erzielt werden, muss der Große Senat des BAG als oberste Schlichtungsinstanz entscheiden.

Das Damoklesschwert über jedem Kündigungsverfahren

Für Arbeitgeber geht es um sehr viel Geld. Der Annahmeverzugslohn gilt als das „Damoklesschwert“ über jedem Kündigungsschutzprozess. Wird eine Kündigung für unwirksam erklärt – mitunter Jahre später –, muss der Arbeitgeber rückwirkend das volle Gehalt für die gesamte Zeit der Arbeitslosigkeit nachzahlen. Eine gigantische finanzielle Belastung.

Setzt sich die strengere Linie des Zweiten Senats durch, verlieren Unternehmen einen zentralen Mechanismus zur Begrenzung dieses Risikos. Standardklauseln in Verträgen, die die Haftung deckeln sollen, wären wertlos. Auch internationale Arbeitsverträge wären betroffen, wenn sie versuchen, deutsches Recht auszuhebeln. Die Richter des Zweiten Senats argumentieren, dass Verzichtsklauseln den Schutzzweck des Kündigungsrechts aushöhlen. Sie würden es Arbeitgebern ermöglichen, sich im Voraus von ihren gesetzlichen Pflichten „freizukaufen“.

Die Pflicht zur Schadensminderung bleibt

Während der Streit um die Unabdingbarkeit tobt, bleibt ein anderer Aspekt entscheidend: die „böswillige Verweigerung“ einer anderweitigen Erwerbstätigkeit. Nach Paragraf 615 Satz 2 BGB und Paragraf 11 KSchG müssen Arbeitnehmer sich anrechnen lassen, was sie anderweitig hätten verdienen können – sofern sie nicht böswillig eine neue Stelle gesucht haben.

Rechtsexperten weisen Anfang 2026 darauf hin: Auch wenn der Anspruch auf den Lohn möglicherweise zwingend wird, wird die Pflicht der Arbeitnehmer, den Schaden zu mindern, strenger geprüft. Gerichte verlangen zunehmend Nachweise für aktive Jobsuche. Für Arbeitgeber bleibt diese Pflichtverletzung die wichtigste Verteidigungslinie, falls vertragliche Verzichtsklauseln wegfallen.

Was kommt auf Unternehmen zu?

Die Rechtswelt wartet nun auf die Antwort des Fünften Senats. Arbeitsrechtler halten eine Vorlage an den Großen Senat für immer wahrscheinlicher. Bis zu einer endgültigen Klärung raten Anwälte zur Vorsicht.

Unternehmen sollten bei der Vertragsgestaltung und der Prozessrisikobewertung von der strengeren Auslegung ausgehen. Für Arbeitnehmer stärkt die Initiative des Zweiten Senats ihr finanzielles Sicherheitsnetz. Der wirtschaftliche Druck einer Kündigung ließe sich dann nicht mehr im Voraus neutralisieren.

Das Ergebnis dieses „Divergenzverfahrens“ wird zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Entwicklungen des Jahres zählen. Tausende bestehender Arbeitsverträge und Aufhebungsvorlagen könnten einer Überprüfung bedürfen. Die Frage ist nicht nur juristischer Natur, sondern hat handfeste finanzielle Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft.

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