BAFA, Rüstungsexporte

BAFA erleichtert Rüstungsexporte nach Großbritannien

11.02.2026 - 13:43:12

Deutsche Exporteure können Verteidigungsgüter für Großbritannien nun über eine vereinfachte Allgemeine Genehmigung ausführen. Das BAFA passt die Exportkontrolle an und stärkt die europäische Rüstungskooperation.

Deutsche Exporteure können Rüstungsgüter für Großbritannien jetzt deutlich einfacher ausführen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit dem 5. Maßnahmenpaket die Vereinfachung der Exportkontrolle vorangetrieben. Kernstück ist die aktualisierte Allgemeine Genehmigung Nr. 28, die das Königreich in den vereinfachten Genehmigungsrahmen für Verteidigungsexporte aufnimmt. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) begrüßen den Schritt als wichtigen Impuls für die europäische Rüstungskooperation.

Großbritannien jetzt privilegierter Partner

Die wichtigste Änderung betrifft die Allgemeine Genehmigung Nr. 28 (AGG Nr. 28). Seit dem 1. Februar 2026 gilt das vereinfachte Verfahren nun auch für Lieferungen nach Großbritannien, das damit neben Frankreich und Spanien zu den privilegierten Partnerstaaten zählt.

Grundlage ist der Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Abkommen über Verteidigungsexportkontrollen am 11. Dezember 2025. Dieses Vertragswerk zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien soll den grenzüberschreitenden Warenverkehr für gemeinsame Rüstungsprojekte erleichtern.

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Konkret bedeutet das: Deutsche Exporteure können bestimmte, in der Ausfuhrliste gelistete Verteidigungsgüter ohne Einzelgenehmigung nach Großbritannien liefern. Voraussetzung ist, dass die Güter von einem zertifizierten Partnerunternehmen in ein gemeinsames Waffensystem integriert werden. Das Verfahren stützt sich auf das „De-minimis“-Prinzip, wonach keine Wiederausfuhrgenehmigung nötig ist, wenn der deutsche Anteil am Endsystem einen bestimmten Wert unterschreitet.

Rechtsexperten sehen darin eine erhebliche Entlastung für deutsche Zulieferer in großen europäischen Rüstungsprojekten. Die Gültigkeit der neuen AGG Nr. 28 läuft bis zum 31. März 2027 und bietet den Unternehmen damit über ein Jahr Planungssicherheit.

Bürokratieabbau im Fokus

Die Anpassung der AGG Nr. 28 ist Teil des umfassenderen 5. Maßnahmenpakets zur weiteren Straffung der Ausfuhrverfahren. Die Bundesregierung setzt damit ihre Strategie fort, nationale Vorschriften an geopolitische Entwicklungen anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Verteidigungsindustrie zu stärken.

Laut BAFA werden nicht nur Länderlisten aktualisiert, sondern auch die Gültigkeit mehrerer bestehender Allgemeiner Genehmigungen verlängert. Damit wird eine Lücke in der Genehmigungspraxis vermieden, die Lieferketten hätte unterbrechen können.

Die konsequente Umsetzung dieser Maßnahmenpakete – es ist bereits das fünfte seit 2023 – zeigt den anhaltenden Willen zur Modernisierung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Die IHK-Organisation hatte wiederholt auf die Notwendigkeit schnellerer Verfahren hingewiesen, damit deutsche Firmen verlässliche Partner in internationalen Konsortien bleiben.

Das müssen Exporteure beachten

Trotz der Vereinfachungen warnen Compliance-Experten vor sorgfältiger Umsetzung. Die IHK rät Unternehmen dringend, die Nutzungsvoraussetzungen vor der ersten Anwendung zu prüfen.

Zu den zentralen Anforderungen gehören:
* Registrierung: Eine Registrierung für die spezifische AGG im elektronischen BAFA-System ELAN-K2 ist vor der ersten Nutzung zwingend erforderlich.
* Integrationserklärung: Der deutsche Lieferant muss eine gültige Integrationserklärung vom Empfänger in Großbritannien, Frankreich oder Spanien vorweisen. Dieses Dokument bestätigt, dass die Güter zur Integration bestimmt sind.
* Meldepflicht: Über Exporte, die unter dieser Genehmigung getätigt werden, sind halbjährliche Berichte an das BAFA zu erstatten.

Handelsberater weisen darauf hin, dass die Einbeziehung Großbritanniens eine Aktualisierung interner Stammdaten und Exportkontrollsoftware erfordert. Systeme, die bisher Lieferungen in die UK zur Einzelgenehmigung vorschlugen, müssen neu konfiguriert werden.

Signal für vertiefte europäische Zusammenarbeit

Die Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsrahmens wird auch als politisches Signal für vertieftes Vertrauen zwischen Großbritannien und seinen EU-Partnern nach dem Brexit gewertet. Durch den Beitritt zum Abkommen hat sich das Königreich zu einer harmonisierten Exportkontrollpolitik verpflichtet, die Berlin nun mit dem 5. Maßnahmenpaket umsetzt.

Verteidigungsexperten erwarten, dass dieser Schritt die Geschwindigkeit gemeinsamer Beschaffungsvorhaben erhöht. Bisher verursachten unterschiedliche nationale Genehmigungsverfahren oft Verzögerungen in multinationalen Lieferketten. Der aktualisierte Rahmen schafft eine Art „Positivliste“ für Transfers zwischen Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien – und damit einen europäischen Kernmarkt für Verteidigungsgüter mit weniger Reibungsverlusten.

In Zukunft könnte diskutiert werden, ob weitere NATO-Partner in ähnliche vereinfachte Verfahren einbezogen werden. Der Fokus der deutschen Exporteure liegt zunächst auf der korrekten Anwendung der seit dem 1. Februar geltenden neuen Regeln. Das BAFA wird die Wirksamkeit der Maßnahmen beobachten; die nächste größere Überprüfung des Genehmigungsumfelds wird für Ende 2026 erwartet.

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