Behinderten-Pauschbetrag: Ab 2026 gilt nur noch digitaler Nachweis
10.02.2026 - 21:33:12Für Millionen Steuerzahler mit Behinderung ändert sich ab Januar 2026 ein zentrales Verfahren: Der Nachweis für den steuerlichen Pauschbetrag wird vollständig digitalisiert. Papierbescheide verlieren dann ihre Gültigkeit für das Finanzamt.
Automatische Datenübermittlung startet
Herzstück der Reform ist die automatische elektronische Übermittlung von Feststellungsbescheiden. Sobald ein Versorgungsamt ab dem 1. Januar 2026 einen neuen oder geänderten Bescheid ausstellt, geht dieser direkt digital an die Finanzverwaltung. Die bisherige Praxis, den Schwerbehindertenausweis oder Papierbescheide einzureichen, entfällt für diese Fälle.
Eine zentrale Voraussetzung ist die steuerliche Identifikationsnummer. Betroffene müssen sie bei Anträgen zwingend angeben. Fehlt die elfstellige Nummer, ist keine Zuordnung möglich – der Pauschbetrag bliebe unberücksichtigt. Die Steuer-ID findet sich auf dem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.
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Bestandsschutz für alte Bescheide
Für alle vor dem Stichtag ausgestellten und unbefristet gültigen Bescheide gilt Bestandsschutz. Sie behalten ihre Gültigkeit und können weiterhin wie gewohnt beim Finanzamt vorgelegt werden. Eine nachträgliche Mitteilung der Steuer-ID ist nicht nötig.
Das neue Verfahren greift erst, wenn sich etwas am Status ändert: Bei einer Höher- oder Herabstufung des Grads der Behinderung oder neuen Merkzeichen. Ab dem Ausstellungsdatum des geänderten Bescheides gilt dann die digitale Meldepflicht.
Neue Pflichten für Betroffene
Die Umstellung bringt neue Mitwirkungspflichten mit sich. Steuerzahler müssen bei jedem Antrag die Steuer-ID angeben und in die Datenübermittlung einwilligen. Experten raten zudem, den späteren Steuerbescheid genau zu prüfen.
Fehlt der Pauschbetrag trotz neuem Feststellungsbescheid, war die elektronische Meldung wahrscheinlich gestört. In diesem Fall sollte man sich nicht ans Finanzamt, sondern zuerst an die feststellende Behörde wenden, um die Übermittlung nachzuvollziehen. Parallel kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll sein, um Fristen zu wahren.
Schritt zur digitalen Verwaltung
Die Reform ist Teil der umfassenden Modernisierung der deutschen Steuerverwaltung. Sie reiht sich ein in Projekte wie ELSTER und soll Prozesse für Bürger und Behörden beschleunigen.
Die Höhe der Pauschbeträge bleibt unverändert. Sie beginnen bei einem GdB von 20 bei 384 Euro und reichen bis zu 7.400 Euro für Menschen mit besonderen Merkzeichen. Die Verfahrensumstellung verlagert die Nachweispflicht von den Bürgern hin zu einem automatisierten Behörden-Datenaustausch. Gelingen kann dies nur, wenn die Stammdaten korrekt sind und die Prozesse reibungslos funktionieren.
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