Betriebsrente: Neues Gesetz gibt BetriebsrÀten mehr Macht
28.01.2026 - 19:33:12Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) ist in Kraft und stärkt die Rolle der Betriebsräte bei der Altersvorsorge. Sie erhalten einen neuen Hebel, um für die gesamte Belegschaft bessere Vorsorge durchzusetzen.
Die Reform zielt darauf ab, die seit Jahren stagnierende Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) endlich zu steigern. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und unter Geringverdienenden ist die bAV oft nicht vorhanden. Das Gesetz setzt nun auf steuerliche Anreize und erleichterte Zugänge zu sogenannten Sozialpartnermodellen.
Der Schlüssel: Automatische Einbeziehung mit Widerspruchsrecht
Die größte praktische Neuerung für Betriebsräte betrifft Opting-Out-Systeme. Dabei werden Mitarbeiter automatisch in einen bAV-Vertrag einbezogen, können aber aktiv widersprechen. Internationale Erfahrungen zeigen: Solche Modelle erhöhen die Teilnahmequoten massiv.
Hier liegt der neue Machthebel für den Betriebsrat. Die Einführung eines solchen Systems berührt die betriebliche Lohngestaltung. Damit unterliegt sie der vollen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Betriebsräte können nun proaktiv die Einführung einer Betriebsrente auf Opt-Out-Basis vorschlagen und verhandeln.
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So können Betriebsräte jetzt aktiv werden
Mit dem neuen Gesetz in der Hand sollten Betriebsräte die Initiative ergreifen. Der erste Schritt ist eine Analyse: Gibt es im Unternehmen überhaupt eine bAV? Wie viele Kollegen nehmen teil?
Anschließend kann ein konkreter Vorschlag ausgearbeitet werden. Die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sollten in einer Betriebsvereinbarung münden, die zentrale Punkte regelt:
* Die Höhe der automatischen Entgeltumwandlung.
* Die Staffelung des Arbeitgeberzuschusses.
* Die Auswahl des Anbieters und der Vorsorgeprodukte.
* Ein klares Kommunikationskonzept für die Belegschaft.
Durch aktive Gestaltung können Betriebsräte so ein faires und renditestarkes Modell für alle durchsetzen.
Ein Baustein in der großen Rentendebatte
Experten begrüßen die Stoßrichtung des Gesetzes, sehen darin aber nur einen ersten Schritt. Die Reform findet vor dem Hintergrund einer hitzigen Debatte über die Zukunft der Rente statt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat jüngst eine eigene Rentenkommission eingesetzt, was den Bedarf an weitergehenden Reformen signalisiert.
Der Erfolg des BRSG II wird sich an seiner Umsetzung messen lassen. Ob die Anreize ausreichen, um die Quote nachhaltig zu steigern, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.
Das Thema dürfte auch die anstehenden Betriebsratswahlen 2026 prägen. Kandidaten haben nun die Chance, mit konkreten Vorsorgekonzepten zu punkten. Für die Beschäftigten bedeutet das Gesetz die Chance auf eine bessere Altersvorsorge – und ihre betrieblichen Vertreter halten den Schlüssel dafür in der Hand.
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