Bremen, Arbeitszeiterfassung

Bremen führt Arbeitszeiterfassung für Lehrer ein

11.02.2026 - 12:31:12

Nach einem Gerichtsurteil kann Bremen die umstrittene Zeiterfassung für Lehrkräfte einführen. Ein Pilotprojekt startet im Schuljahr 2026/27 als Teil einer Qualitätsoffensive.

Nach einem wegweisenden Gerichtsurteil kann Bremen die umstrittene Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte starten. Die Bildungsbehörde plant ein Pilotprojekt zum Schuljahr 2026/27.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat den jahrelangen Streit entschärft. In seinem Urteil vom 7. Januar 2026 stellte es klar: Der Senat bestimmt den Zeitpunkt der Einführung, der Personalrat der Schulen hingegen die konkrete Ausgestaltung. Die einmonatige Frist für eine mögliche Beschwerde ist nun verstrichen – der Weg für Bildungsstaatsrat Mark Rackles (SPD) ist frei.

Gericht teilt Entscheidungsbefugnisse auf

Der Rechtsstreit (Az. 6 LP 165/25) drehte sich um eine Grundsatzfrage: Wer darf was entscheiden? Der Personalrat hatte versucht, einen Schiedsspruch von Februar 2025 durchzusetzen, der eine sofortige Einführung der Zeiterfassung vorsah.

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Das OVG urteilte differenziert. Die Pflicht zur Erfassung sei gesetzlich vorgegeben und unterliege daher nicht der Mitbestimmung. Wann der Senat starte, liege in seiner organisatorischen und haushalterischen Verantwortung. Die konkrete Umsetzung – also welche Daten wie erfasst und ausgewertet werden – bleibe jedoch verbindlich Gegenstand der Mitbestimmung.

Rechtsexperten werten dies als typischen Kompromiss: Der Personalrat kann den Senat nicht zum Handeln zwingen, behält aber entscheidenden Einfluss auf den Datenschutz und die Verfahrensregeln.

Pilotphase startet 2026/27

Mit der geklärten Rechtslage setzt die Bildungsbehörde ihren ursprünglichen Plan um. „Wir starten zum Schuljahr 2026/27 mit einem Pilotprojekt an ausgewählten Schulen“, bestätigte Staatsrat Rackles, der seit Oktober 2025 im Amt ist.

Der Konflikt war hart geführt worden. Der Personalrat pochte auf eine schnelle Einführung, um die „strukturelle Mehrarbeit“ der Lehrkräfte sichtbar zu machen. Der Senat fürchtete hingegen Chaos durch eine überstürzte Einführung ohne ausgereifte Technik. Jetzt laufen die Vorbereitungen: Technische Spezifikationen und Datenschutzmaßnahmen werden mit den Schulleitungen abgestimmt.

Teil einer umfassenden „Qualitätsoffensive“

Die Zeiterfassung ist nur ein Baustein einer größeren Reform. Rackles stellte erst am 6. Februar 2026 eine umfassende „Qualitätsoffensive“ vor. Bis 2031 sollen die Leistungen der Bremer Schülerinnen und Schüler in Deutsch und Mathematik um 30 Prozent steigen.

Dazu soll auch die neue Zeiterfassung beitragen. Sie soll verlässliche Daten über die reale Arbeitsbelastung liefern. Das Ziel: weg vom veralteten „Deputatsmodell“, das nur die Unterrichtsstunden zählt, hin zu einem System, das Vorbereitung, Korrekturen und Elterngespräche angemessen berücksichtigt.

Signalwirkung für andere Bundesländer

Das Bremer Urteil hat bundesweite Bedeutung. Es könnte zum Vorbild für andere Länder werden, die seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 ebenfalls eine Zeiterfassung im öffentlichen Dienst einführen müssen.

Die Gewerkschaften reagieren gespalten. Sie begrüßen den gestärkten Mitbestimmungsanspruch bei der Ausgestaltung, bedauern aber die ausbleibende sofortige Entlastung. Der Personalrat hat keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt – das Bremer Urteil ist damit in Kraft.

Die entscheidende Frage lautet nun: Kann die digitale Zeiterfassung die unsichtbare Arbeitslast der Lehrkräfte sichtbar machen, ohne neuen bürokratischen Aufwand zu schaffen? Die Antwort gibt der Praxistest im kommenden Schuljahr.

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