Finanzierung/Investitionen, Wettbewerb

Verfassungsbeschwerde gegen Varta-Sanierung ist unzulÀssig

05.03.2025 - 11:17:36 | dpa.de

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von mehreren AktionÀren gegen den umstrittenen Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Verfassungsbeschwerde sei unzulÀssig, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Die Klage richtete sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts und die Ablehnung der Beschwerde des Landgerichts, wonach die Sanierung des finanziell angeschlagenen Unternehmens unter Ausschluss der KleinaktionÀre angegangen werden kann.

Der Rettungsplan sieht im Zuge der Restrukturierung eine Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Dies bedeutet fĂŒr die freien AktionĂ€re den vollstĂ€ndigen Verlust ihres Geldes.

Die KleinaktionĂ€re rĂŒgten einen Eingriff in ihr Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde behandele illegitime Ziele, die fehlende Erforderlichkeit und fehlende Angemessenheit des Restrukturierungsplans. Sie setze sich nicht mit den AusfĂŒhrungen des Landgerichts auseinander.

Die Varta-Sanierung lĂ€uft im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG. Die Verfassungsbeschwerde habe sich nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften gerichtet, urteilte das oberste Gericht weiter. In Karlsruhe ist noch eine weitere Verfassungsbeschwerde in der Sache anhĂ€ngig. Über deren Annahme sei bisher nicht entschieden worden.

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