Klage gegen Abschalteinrichtungen bei Diesel-Autos
24.09.2025 - 14:50:53 | dpa.deDabei geht es um die Genehmigung eines bestimmten Software-Updates in der Motorsteuerung durch das KBA, das die Volkswagen DE0007664039 AG nach dem Dieselskandal durchgefĂŒhrt hatte.
Das Verwaltungsgericht hatte 2023 entschieden, dass eine im Jahr 2016 durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgte Freigabe rechtswidrig war, und der DUH weitgehend recht gegeben. Gegen dieses Urteil hatten das KBA und die beigeladene VW DE0007664039 AG Berufung am OVG eingelegt, die nun verhandelt wird. Es sind zunÀchst zwei Verhandlungstage vorgesehen.
Jahrelanger Streit zwischen Autobauern und UmweltschĂŒtzern
Das Software-Update, um das es geht, beinhaltet sieben verschiedene Funktionen, von denen die bekannteste das sogenannte Thermofenster ist, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Software verringert die Reinigung der Abgase etwa bei niedrigeren Temperaturen, so dass die Autos dann mehr Schadstoffe ausstoĂen. UmweltschĂŒtzer und Autobauer streiten sich seit Jahren darĂŒber, ob das zulĂ€ssig ist.
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 20. Februar 2023 entschieden, dass drei der Funktionen unzulĂ€ssig sind, darunter das Thermofenster. Die Freigabe durch das KBA hĂ€tte nicht erfolgen dĂŒrfen (Az 3 A 113/18). Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ergibt sich keine konkrete Gefahr fĂŒr den sicheren Motorenbetrieb.
VW: Klage gegen Update-Genehmigung ist unbegrĂŒndet
Nach Auffassung von KBA und VW ist die Klage gegen die Genehmigung des Software-Updates unbegrĂŒndet und das Urteil des Verwaltungsgerichts fehlerhaft. Das Thermofenster sei zulĂ€ssig und schĂŒtze vor unmittelbaren Risiken fĂŒr den Motor in Form von BeschĂ€digungen oder Unfall. Die Risiken wiegen demnach so schwer, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen können. Das Thermofenster ist nach Auffassung von VW auch nach den MaĂstĂ€ben der Urteile des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 unverĂ€ndert zulĂ€ssig.
Der EuGH hatte klargestellt, dass eine Software, die "einen ĂŒberwiegenden Teil des Jahres" einen höheren AusstoĂ von Schadstoffen zulasse, grundsĂ€tzlich unzulĂ€ssig sei. Thermofenster zum Schutz des Motors seien nur dann rechtens, wenn keine andere Lösung Risiken abwenden könne.
DUH fĂŒhrt weitere Verfahren
Basierend auf dem aktuell verhandelten Musterverfahren fĂŒhrt die DUH weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge verschiedener Hersteller der Abgasstufen Euro 5 bis Euro 6c.
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