Ergebnisse, Produktion/Absatz

GMX gegen Google: Urteil ist Gegenwind fĂŒr US-Konzern

25.08.2025 - 05:25:25 | dpa.de

Der deutsche Mailservice-Anbieter GMX/Web.de hat einen Teilerfolg gegen den US-Technologieriesen Google US02079K1079 errungen.

Das Landgericht Mainz untersagte es Google, den eigenen Mailservice Gmail zu bevorzugen, wenn der Nutzer ein Android-Smartphone einrichtet und ein Google-Konto erstellt, etwa fĂŒr den App-Store Google Play, die mobile Version des Webbrowsers Chrome oder die Videowebseite Youtube (Aktenzeichen 12 HK O 32/24).

FĂŒr diese Einrichtung war dem Urteil zufolge lange eine Gmail-Adresse nötig gewesen. Mailadressen von GMX.de und Web.de konnten nicht oder nur umstĂ€ndlich genutzt werden - dadurch geriet die Google-Konkurrenz unter Druck. Teile der Klage wies das Gericht allerdings ab, weswegen 1&1 DE0005545503 drei Viertel der Verfahrenskosten tragen muss.

1&1 ist als Mutterkonzern von GMX/Web.de KlĂ€gerin in dem Fall. Das Urteil ist nicht rechtskrĂ€ftig, der Fall dĂŒrfte in die nĂ€chste Instanz gehen. Google hat bereits Rechtsmittel eingelegt. 1&1 gehört um United-Internet-Konzern DE0005089031.

Log-in auch mit Handynummer möglich

Google hat sein in der Klage moniertes Verhalten bereits geÀndert, das reicht dem Urteil zufolge aber nicht aus. So kann man bei der Einrichtung seit Mai 2025 auch nur eine Handynummer angeben. Dann allerdings erstellt Google automatisch eine Gmail-Adresse, was dem Gericht so nicht behagt.

KlĂ€gerin 1&1 bezog sich dabei auf das neue EU-Digitalmarktrecht (Digital Markets Act, kurz DMA). Das mĂ€chtige Digitalgesetz ist seit MĂ€rz 2024 in Kraft, es stĂ€rkt die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenĂŒber Tech-Konzernen wie Apple US0378331005 oder Google. Grundannahme ist, dass große Plattformbetreiber so mĂ€chtig sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.

Der DMA soll dies mit Regeln fĂŒr Gatekeeper (TorwĂ€chter) aufbrechen, zu denen die Kommission Apple, Amazon US0231351067, Microsoft US5949181045, den Google-Mutterkonzern Alphabet US02079K3059 und Meta US30303M1027 zĂ€hlt. Diese TorwĂ€chter mĂŒssen ihre eigenen Dienste und die Dienste von Wettbewerbern gleichbehandeln.

EU-Regelwerk zeigt Wirkung

1&1 zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Dies ist ein gutes Zeichen fĂŒr den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", erklĂ€rte der GeschĂ€ftsfĂŒhrer von GMX und Web.de, Michael Hagenau. Millionen Nutzer könnten sich kĂŒnftig bewusst gegen Gmail und fĂŒr einen europĂ€ischen Anbieter samt strengem Datenschutz entscheiden. Das sei "ein spĂŒrbares Signal fĂŒr digitale SouverĂ€nitĂ€t". "Die vom Digital Markets Act beabsichtigte Öffnung der MĂ€rkte zeigt Wirkung", sagte Hagenau.

GMX und Web.de sei es gelungen, "auf Basis des DMA umfassende Öffnungen der Einrichtungsprozesse von Android, Google Play, Youtube und Chrome durchzusetzen und die Koppelung mit Gmail zu durchbrechen", sagte der Anwalt der Firma, Christian Karbaum.

Google wertete es positiv, dass die meisten Klagepunkte abgelehnt worden seien. "Dennoch sind wir besorgt, dass die Entscheidung das Bestreben des DMA zu einer Harmonisierung der Regeln untergrĂ€bt", hieß es von dem amerikanischen Unternehmen. "Solche Entscheidungen fĂŒhren zu noch mehr BĂŒrokratie - und das zu einer Zeit, in der Regulierungsbehörden und europĂ€ische EntscheidungstrĂ€ger einfachere Regeln zur Förderung von Innovationen fordern."

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