Digital Omnibus: EU verhandelt über KI-Fristen und Verbote
03.04.2026 - 19:10:17 | boerse-global.deDie EU steht vor einer entscheidenden Phase bei der Feinjustierung ihres KI-Gesetzes. In dieser Woche begannen die finalen Verhandlungen zum sogenannten Digital Omnibus, einem Paket, das die Umsetzung des historischen KI-Gesetzes vereinfachen soll. Die Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission sind dringend: Neue Daten zeigen, dass ein Großteil der europäischen Unternehmen auf die ab August geltenden Regeln nicht vorbereitet ist.
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Kernstück: Mehr Zeit für Hochrisiko-KI
Im Zentrum der aktuellen Triloge steht eine Verschiebung der Fristen für die anspruchsvollsten Vorgaben. Die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in kritischer Infrastruktur, Bildung oder Strafverfolgung – sollen um 16 Monate auf den 2. Dezember 2027 verschoben werden. Ursprünglich sollten sie bereits im August 2026 gelten.
Die Begründung: Die EU-Kommission braucht mehr Zeit, um die notwendigen technischen Standards und Hilfsmittel für die Konformität zu entwickeln. Für Hochrisiko-KI in Produkten, die bereits unter andere EU-Sicherheitsvorschriften fallen, ist sogar der 2. August 2028 im Gespräch.
Doch nicht alles wird verschoben. Die Transparenzpflichten für Generative KI, Verbote bestimmter Praktiken und die grundlegende Governance-Infrastruktur sollen wie geplant ab August 2026 voll durchsetzbar sein. Parallel wird über den Umgang mit sensiblen Daten debattiert. Entwickler sollen personenbezogene Daten zur Erkennung von KI-Bias nur dann nutzen dürfen, wenn es absolut notwendig ist – ein Spagat zwischen fairen Algorithmen und dem strengen Datenschutz der DSGVO.
Neue Verbote: Kampf gegen synthetische Intimbilder
Ein zentraler neuer Punkt im Gesetz ist ein umfassendes Verbot von KI-Systemen, die nicht einvernehmliche intime oder pornografische Bilder erzeugen. Sogenannte „Nudifier“-Apps stehen in vielen Mitgliedstaaten bereits in der Kritik.
Der geplante Zusatz zu Artikel 5 des KI-Gesetzes würde die Erstellung oder Manipulation solcher Inhalte mit identifizierbaren echten Personen ohne deren Einwilligung als verbotene Praxis einstufen. Das Parlament pocht auf eine strenge Auslegung. Der Rat betont zudem, dass das Verbot ausdrücklich die Erzeugung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern abdecken muss.
Zu diesen Verboten gehört auch der Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Ein zweiter Entwurf vom März 2026 legt fest, wie Anbieter Wasserzeichen und Metadaten nutzen müssen, um synthetische Bilder und Audio leicht erkennbar zu machen. Die Kommission wollte eine sechsmonatige Schonfrist – das Parlament drängt auf eine kürzere Übergangsphase, möglicherweise bis zum 2. November 2026.
Alarmierende Studie: Drei Viertel der Unternehmen sind nicht vorbereitet
Trotz der klaren regulatorischen Richtung hinken die Unternehmen hinterher. Eine Analyse der Beratungsfirma Vision Compliance vom 1. April 2026 zeigt ein alarmierendes Bild: 78 Prozent der Organisationen haben noch keine nennenswerten Schritte zur Compliance unternommen.
Besonders problematisch ist die mangelnde Übersicht: 83 Prozent der befragten Unternehmen verfügten über kein formelles Inventar ihrer eingesetzten KI-Systeme. Ohne dieses ist eine Einordnung in die Risikokategorien des Gesetzes unmöglich. Zudem hatten 74 Prozent keine interne Stelle oder Governance-Struktur benannt, die für die KI-Compliance verantwortlich ist.
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Viele Firmen haben offenbar auf die Finalisierung des Digital Omnibus gewartet, bevor sie Ressourcen investieren. Experten warnen jedoch: Die Deadline im August 2026 für Transparenz und Governance bleibt ein „hartes Ziel“. Die Bestandsschutzklausel für bereits existierende Systeme biete nur vorübergehend Luft, entbinde aber nicht von der Pflicht, für neue Bereitstellungen robuste Überwachungsrahmen zu schaffen.
Vorbildfunktion: EU-Institutionen beschränken eigene KI-Nutzung
In einer bemerkenswerten Vorreiterrolle haben mehrere EU-Institutionen diese Woche interne Richtlinien erlassen, die die Nutzung KI-generierter Inhalte beschränken. Seit dem 1. April 2026 dürfen Mitarbeiter der EU-Kommission, des Parlaments und des Rates vollständig KI-generierte Bilder und Videos in offiziellen Kommunikationen nicht mehr verwenden.
Ziel ist der Schutz der Integrität der offiziellen Botschaften und die Verhinderung der unbeabsichtigten Verbreitung von Desinformation. Das interne Verbot spiegelt die wachsende Sorge der Regulierer vor „Halluzinationen“ und Transparenzproblemen generativer KI wider. Indem die EU ihre internen Abläufe an die Prinzipien anpasst, die sie der Privatwirtschaft vorschreibt, setzt sie ein starkes Signal.
Ausblick: Der Weg zum August 2026
Die Triloge laufen auf Hochtouren. Die zyprische Ratspräsidentschaft strebt eine politische Einigung zum Digital Omnibus bis Mai 2026 an. Dies ist nötig, um die Änderungen vor dem allgemeinen Anwendungsdatum des KI-Gesetzes am 2. August 2026 formal zu verabschieden.
Künftig wird das neu geschaffene Europäische KI-Büro eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Aufsicht in den Mitgliedstaaten spielen. Die Herausforderung: KI-Compliance wird sich mit anderen Regelwerken wie der Medizinprodukte-Verordnung verzahnen müssen.
Die vorgeschlagene 16-monatige Verzögerung für Hochrisiko-Systeme bietet zwar eine Atempause, doch der regulatorische Druck steigt insgesamt. Unternehmen, die bis Ende 2026 keine Governance-Strukturen und Dokumentationsprozesse etabliert haben, gehen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken ein. Während die EU ihren ersten umfassenden KI-Rahmen finalisiert, verlagert sich der Fokus vom Gesetzgebungsprozess hin zu den praktischen Herausforderungen der Durchsetzung – und dem globalen Wettlauf um den Standard für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz.
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