Alkoholfreie GetrĂ€nke dĂŒrfen nicht als 'Gin' verkauft werden
13.11.2025 - 11:48:37Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschlieĂlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei. Auch der Zusatz "alkoholfrei" Ă€ndere nichts am Verbot, andere GetrĂ€nke unter dem Namen zu verkaufen, so das Gericht.
Ein Verein hatte am Landgericht Potsdam gegen ein Unternehmen geklagt, das ein GetrĂ€nk mit dem Namen "Virgin Gin Alkoholfrei" verkaufte. Nach Ansicht des Vereins verstoĂe diese Bezeichnung gegen eine EU-Verordnung, wonach Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein und der Mindestalkoholgehalt 37,5 Prozent betragen mĂŒsse. Das deutsche Gericht befragte hierzu den EuGH.
Das höchste europĂ€ische Gericht betonte, das Verbot verletze nicht die in der EU-Grundrechtecharta verankerte unternehmerische Freiheit. Das Unternehmen könne das GetrĂ€nk weiterhin verkaufen - nur eben nicht unter der geschĂŒtzten Bezeichnung "Gin". Ziel der Regelung sei es, Verbraucher vor Verwechslungsgefahr mit der klar definierten Spirituosen-Kategorie zu schĂŒtzen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

