Alkoholfreie, GetrÀnke

Alkoholfreie GetrĂ€nke dĂŒrfen nicht als 'Gin' verkauft werden

13.11.2025 - 11:48:37

Ein alkoholfreies GetrÀnk darf nach einem Urteil des EuropÀischen Gerichtshofs (EuGH) nicht unter der Bezeichnung "Gin" vermarktet werden.

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten fest, dass die Bezeichnung nach EU-Recht ausschließlich bestimmten Spirituosen vorbehalten sei. Auch der Zusatz "alkoholfrei" Ă€ndere nichts am Verbot, andere GetrĂ€nke unter dem Namen zu verkaufen, so das Gericht.

Ein Verein hatte am Landgericht Potsdam gegen ein Unternehmen geklagt, das ein GetrĂ€nk mit dem Namen "Virgin Gin Alkoholfrei" verkaufte. Nach Ansicht des Vereins verstoße diese Bezeichnung gegen eine EU-Verordnung, wonach Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein und der Mindestalkoholgehalt 37,5 Prozent betragen mĂŒsse. Das deutsche Gericht befragte hierzu den EuGH.

Das höchste europĂ€ische Gericht betonte, das Verbot verletze nicht die in der EU-Grundrechtecharta verankerte unternehmerische Freiheit. Das Unternehmen könne das GetrĂ€nk weiterhin verkaufen - nur eben nicht unter der geschĂŒtzten Bezeichnung "Gin". Ziel der Regelung sei es, Verbraucher vor Verwechslungsgefahr mit der klar definierten Spirituosen-Kategorie zu schĂŒtzen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

@ dpa.de