EU-KI-Verordnung, Parlament

EU-KI-Verordnung: Parlament will Fristen fĂŒr Hochrisiko-KI verschieben

01.04.2026 - 06:34:32 | boerse-global.de

Das EuropĂ€ische Parlament hat fĂŒr eine deutliche Verzögerung der strengen KI-Vorschriften gestimmt. Die neuen Fristen könnten bis 2028 reichen und schaffen weiterhin Planungsunsicherheit fĂŒr Unternehmen.

EU-KI-Verordnung: Parlament will Fristen fĂŒr Hochrisiko-KI verschieben - Foto: ĂŒber boerse-global.de

Die strengen Regeln fĂŒr Hochrisiko-KI-Systeme in Europa könnten deutlich spĂ€ter kommen als geplant. Das EuropĂ€ische Parlament hat fĂŒr eine Verschiebung der zentralen Fristen gestimmt – und schafft damit neue Unsicherheit fĂŒr Unternehmen.

BrĂŒssel. Der Countdown fĂŒr die umfassende Regulierung KĂŒnstlicher Intelligenz in Europa gerĂ€t ins Stocken. WĂ€hrend Teile des bahnbrechenden EU-KI-Gesetzes bereits in Kraft sind, hat das EuropĂ€ische Parlament kĂŒrzlich einen entscheidenden Schritt unternommen: Es will die EinfĂŒhrung der anspruchsvollsten Regeln fĂŒr Hochrisiko-KI-Systeme um ĂŒber ein Jahr hinauszögern. Diese Systeme, die in kritischen Bereichen wie Medizin, Strafverfolgung oder Personalwesen eingesetzt werden, stehen im Kern der Verordnung. Die geplante Verschiebung soll Unternehmen mehr Vorbereitungszeit geben, verlĂ€ngert aber eine Phase der regulatorischen Ungewissheit.

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Parlamentsvotum setzt neue Fristen

In einer Abstimmung am 26. MĂ€rz 2026 hat das Parlament mit großer Mehrheit einen Vereinfachungsvorschlag – das sogenannte „KI-Omnibus“-Paket – angenommen. Darin enthalten ist der Antrag, die Anwendung der Vorschriften fĂŒr Hochrisiko-KI zu verschieben. Konkret schlĂ€gt das Parlament nun vor:
* Die Regeln fĂŒr speziell gelistete Hochrisiko-KI (z.B. in Biometrie, kritischer Infrastruktur oder Justiz) sollen erst am 2. Dezember 2027 gelten.
* FĂŒr KI-Systeme, die bereits unter bestehende EU-Sektorenvorschriften fallen, könnte sich die Frist sogar bis zum 2. August 2028 erstrecken.
* Transparenzpflichten, etwa fĂŒr die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, sollen bereits im November 2026 starten.

UrsprĂŒnglich war der Stichtag fĂŒr die Hochrisiko-KI der 2. August 2026. Die Industrie hatte wiederholt um Aufschub gebeten, da die Anforderungen komplex und die Leitlinien der Behörden noch nicht vollstĂ€ndig sind.

Warum Hochrisiko-KI im Fokus steht

Die verschĂ€rften Regeln fĂŒr Hochrisiko-Systeme sind das HerzstĂŒck der Verordnung. Sie betreffen KI, die erhebliche Auswirkungen auf Grundrechte, Sicherheit oder Gesundheit haben kann. Die Anforderungen sind entsprechend streng: Sie umfassen konforme Bewertungen, umfangreiche Risikomanagementsysteme, detaillierte technische Dokumentation und menschliche Aufsicht.

VerstĂ¶ĂŸe können teuer werden. Die Bußgelder sind auf bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens festgesetzt – je nachdem, welcher Betrag höher ist. FĂŒr deutsche Konzerne aus dem DAX, die KI in der Produktion oder Personalabteilung einsetzen, hat dies erhebliche finanzielle und operative Konsequenzen.

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Was die Verschiebung fĂŒr Unternehmen bedeutet

Trotz des Parlamentsvotums ist die FristverlĂ€ngerung noch nicht in trockenen TĂŒchern. Das „KI-Omnibus“-Paket muss nun in Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission final abgestimmt werden. Experten raten Unternehmen daher, weiterhin mit Hochdruck an der Umsetzung der ursprĂŒnglichen Deadline zu arbeiten.

„Unternehmen sollten die mögliche Verschiebung nicht als Freibrief verstehen“, warnt ein Compliance-Berater. „Die operativen und reputationsbedingten Risiken durch schlecht gemanagte KI bestehen heute schon.“ CIOs und VorstĂ€nde sind aufgefordert, KI-System-Inventare zu erstellen, Risikobewertungen durchzufĂŒhren und Governance-Strukturen aufzubauen.

Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um Klarheit ĂŒber den endgĂŒltigen Fahrplan der EU-KI-Verordnung zu schaffen. Bis dahin navigieren Unternehmen in einem Spannungsfeld zwischen dringend notwendiger Vorbereitung und unsicheren Fristen.

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