EU-Klimazoll, CBAM

EU-Klimazoll CBAM tritt in entscheidende Phase

26.01.2026 - 22:58:12

Das europäische Grenzausgleichssystem CBAM ist vollständig in Kraft und erhebt erstmals Abgaben auf klimaschädliche Importe. Die EU plant bereits eine Ausweitung auf weiterverarbeitete Produkte.

Ab sofort müssen Importeure für den CO₂-Fußabdruck ihrer Waren zahlen. Die EU schärft mit ihrem Grenzausgleichssystem CBAM das wichtigste Instrument gegen klimaschädliche Produktionsverlagerungen – und plant bereits die nächste Ausbaustufe.

Brüssel. Der europäische Klimazoll ist vollständig in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von Gütern wie Stahl, Zement oder Aluminium erstmals Zertifikate für die bei der Herstellung entstandenen Emissionen kaufen. Damit endet die reine Berichtspflicht der Übergangsphase. Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist nun ein finanziell spürbares Instrument im Kampf gegen Carbon Leakage – die Verlagerung schmutziger Produktion in Länder mit lascheren Klimavorschriften.

Gleichzeitig diskutieren EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits über eine deutliche Ausweitung des Systems. Ein Kommissionsvorschlag vom Dezember 2025 sieht vor, ab 2028 auch fertige und halbfertige Erzeugnisse mit hohem Stahl- oder Aluminiumanteil zu erfassen. Betroffen wären dann etwa Waschmaschinen, Autoteile oder Baumaschinen.

So funktioniert der definitive CBAM

Der Preis für ein CBAM-Zertifikat orientiert sich am wöchentlichen Durchschnittspreis für Verschmutzungsrechte im EU-Emissionshandel (ETS). Importeure müssen jährlich eine entsprechende Anzahl vorlegen. „Ziel ist ein level playing field“, erklärt eine Kommissionssprecherin. „Ob ein Stahlträger in Deutschland oder Indien produziert wird, soll keinen Kostenvorteil mehr bringen, wenn in Indien kein CO₂-Preis gezahlt wurde.“

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Ein Abzug ist möglich, wenn der Hersteller im Drittland bereits einen vergleichbaren CO₂-Preis entrichtet hat. Erfasst sind zunächst die Sektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Strom.

Warum die EU nachlegt: Die Angst vor Umgehungen

Die geplante „vertikale“ Ausweitung auf weiterverarbeitete Produkte soll Schlupflöcher schließen. Die Sorge in Brüssel: Unternehmen könnten den Zoll auf Rohstahl einfach umgehen, indem sie stattdessen fertige Schränke oder Maschinenkomponenten importieren.

Der Vorschlag listet rund 180 betroffene Produkte auf, die nach Risiko für Carbon Leakung und Metallgehalt ausgewählt wurden. Es handelt sich vorwiegend um Industriewaren, nur ein kleiner Teil sind Haushaltsgüter. Zudem sollen technische Regeln, etwa zur Berechnung von Emissionen aus Stromimporten, präzisiert werden.

Globale Handelsströme unter Druck

Das CBAM ist eine zentrale Säule des European Green Deal. Es soll sauberere Produktion weltweit fördern und europäische Unternehmen vor unfairem Wettbewerb schützen. Die Botschaft an Handelspartner wie China oder die Türkei ist klar: Wer in den EU-Markt will, muss sich an europäische Klimastandards anpassen – oder zahlen.

Die Wirkung bleibt nicht unbeobachtet. Die Schweiz prüft bereits, ob sie bis Mitte 2026 ein eigenes, möglicherweise breiteres CBAM-System einführt. Andere Staaten dürften folgen.

Blick nach vorn: Organische Chemikalien als nächster Kandidat

Die Diskussion um die Ausweitung auf downstream-Produkte ist nur der erste Schritt. Die CBAM-Verordnung verpflichtet die Kommission zu einer regelmäßigen Überprüfung möglicher neuer Sektoren. Eine „horizontale“ Ausweitung steht an.

Bereits 2025 wurden Machbarkeitsstudien für Sektoren wie organische Chemikalien und Polymere in Auftrag gegeben. Ein entsprechender Gesetzgebungsvorschlag könnte bereits Anfang 2026 vorgelegt werden, mit dem Ziel, diese Sektoren bis 2030 in den CBAM einzubeziehen. Das europäische Klima-Toolkit wird also weiter wachsen – und der Druck auf die globale Industrie, zu dekarbonisieren, damit ebenfalls.

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