EU-Kommission plant gezielte Vereinfachung der Entwaldungs-Verordnung
11.02.2026 - 13:54:12
Die EU-Kommission will die umstrittene Entwaldungs-Verordnung (EUDR) bis April 2026 mit einem gezielten Vereinfachungspaket nachschärfen. Nach einem nicht-öffentlichen Treffen mit Wirtschaftsvertretern und NGOs bestätigte die Behörde am Dienstag, den Anwendungsbereich präzisieren und spezielle Leitlinien für den E-Commerce vorlegen zu wollen.
Gezielte Nachbesserungen statt großer Reform
Die Kommission setzt auf technische Anpassungen, statt den Kern der Verordnung neu zu verhandeln. Wie aus Brüssel verlautet, soll ein delegierter Rechtsakt den Anhang der EUDR ändern – die Liste der erfassten Produkte. Dieser Weg ermöglicht schnelle Präzisierungen, ohne das Europäische Parlament und den Rat erneut einbinden zu müssen.
Die Nachbesserungen könnten Lücken schließen: Im Gespräch sind etwa Seife mit Palmöl und löslicher Kaffee, die bisher nicht explizit erfasst waren. Zugleich betonten Kommissionsvertreter, dass grundlegende Ausnahmen – etwa für Leder – nicht geplant seien. Die Umweltziele der Verordnung blieben unangetastet.
Neue Leitlinien für Online-Handel und Wiedereinfuhren
Ein Schwerpunkt des Pakets sind Klarstellungen für den boomenden E-Commerce. Viele Unternehmen sind unsicher, wie die Sorgfaltspflichten bei Online-Verkäufen direkt an EU-Verbraucher gelten. Die Kommission will bis April detaillierte Leitlinien vorlegen für:
- Online-Transaktionen: Gleiche Standards wie im stationären Handel
- Wiedereinfuhren: Umgang mit Gütern, die die EU verlassen und zurückkehren
- Nachgelagerte Pflichten: Präzise Definition der Due-Diligence für Händler in der Lieferkette
Ziel ist eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten – und die Schließung von Schlupflöchern für Online-Händler.
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Risikobewertung von Ländern vorerst auf Eis
Entlastung, aber auch Unsicherheit bringt eine weitere Entscheidung: Die umstrittene Länder-Risikobewertung wird 2026 nicht überarbeitet. Das System stuft Herkunftsländer in drei Kategorien ein (niedriges, standardmäßiges, hohes Risiko) und legt so den Prüfaufwand für Importeure fest.
Die Aktualisierung wird verschoben, bis die Verordnung vollständig gilt. Die meisten Produzentenländer bleiben damit vorerst in der „Standard“-Kategorie – mit voller Due-Diligence-Pflicht. Das widerspricht früheren Plänen, die Einstufung noch 2026 an neue Wald-Daten der UN-Ernährungsorganisation FAO anzupassen.
Reaktionen der Wirtschaft und Fristen
Die Ankündigung kommt wenige Monate nach der bereits beschlossenen Fristverlängerung. Große und mittlere Unternehmen müssen die EUDR nun bis 30. Dezember 2026 umsetzen, kleine und mikro Unternehmen bis 30. Juni 2027.
Rechtsexperten warnen vor falscher Sicherheit: Die „Vereinfachungen“ seien technische Präzisierungen, keine Aufweichung des Kerngebots. Umweltverbände begrüßen, dass der Verordnungstext nicht neu verhandelt wird. Handelsverbände aus Forst- und Landwirtschaft zeigen sich hingegen skeptisch, ob die Anpassungen praktische Hürden rechtzeitig beseitigen.
Ausblick auf das Frühjahr 2026
Die Aufmerksamkeit richtet sich jetzt auf Ende März oder Anfang April 2026. Dann soll der Entwurf des delegierten Rechtsakts zur öffentlichen Konsultation freigegeben werden. Unternehmen, die mit Palmöl-Derivaten, verarbeitetem Kaffee oder anderen Grenzfall-Produkten handeln, müssen den Anhang-Änderungen besonders folgen. Eine Aufnahme würde sofortige Sorgfaltspflichten auslösen.
Parallel arbeitet die Kommission an einer überarbeiteten Durchführungsverordnung für das EUDR-Informationssystem TRACES. Es soll die vereinfachten Regeln für Kleinbauern umsetzen, auf die sich die EU-Staaten bereits 2025 geeinigt hatten. Mit dem nahenden Dezember-2026-Deadline verlagert sich der Fokus endgültig von der politischen Debatte zur technischen Umsetzung.
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