EU-Kommission, Unternehmensform

EU-Kommission präsentiert neue Unternehmensform „EU Inc.“

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Die EU-Kommission plant eine digitale Schnellgründung für 100 Euro, um den Binnenmarkt zu stärken. Während die Wirtschaft den Vorstoß begrüßt, warnen Gewerkschaften vor Risiken für Arbeitsrechte.

EU-Kommission präsentiert neue Unternehmensform „EU Inc.“ - Foto: über boerse-global.de
EU-Kommission präsentiert neue Unternehmensform „EU Inc.“ - Foto: über boerse-global.de

Die EU-Kommission will mit einer neuen, europaweit einheitlichen Unternehmensform Gründungen über Grenzen hinweg revolutionieren. Für 100 Euro und innerhalb von 48 Stunden soll die digitale Gründung einer „EU Inc.“ möglich sein. Während Wirtschaftsverbände den Vorstoß als überfällig feiern, warnen Gewerkschaften vor einem Unterbietungswettlauf bei Arbeitsrechten.

Schnellgründung für den globalen Wettbewerb

Das Ziel ist klar: Europa soll für Start-ups und innovative Unternehmen attraktiver werden. Bisher müssen sich Firmen durch 27 verschiedene nationale Gesellschaftsrechte kämpfen – ein echter Standortnachteil im globalen Rennen gegen die USA oder China. Die „EU Inc.“ soll das ändern.

Sie ist als optionales Angebot neben bestehenden Formen wie der GmbH gedacht. Der Prozess läuft vollständig digital, kostet maximal 100 Euro und kommt ohne Mindestkapital aus. Unternehmen erhoffen sich so leichteren Zugang zu Risikokapital und die Möglichkeit, europaweite Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter einzurichten.

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Gewerkschaften schlagen Alarm

Doch der Plan stößt auf massiven Widerstand. Der Europäische Gewerkschaftsbund sowie österreichische Vertretungen wie die Arbeiterkammer sehen die hart erkämpften Arbeitsrechte in Gefahr. Ihre größte Sorge: Unternehmen könnten die „EU Inc.“ nutzen, um sich in Ländern mit den niedrigsten Standards zu registrieren.

Insbesondere die in Österreich und Deutschland starke betriebliche Mitbestimmung könnte ausgehebelt werden, fürchten die Kritiker. Sie verweisen auf Erfahrungen mit der Europäischen Gesellschaft (SE), bei der ähnliche Befürchtungen aufkamen. Droht nun ein Sozialdumping per Mausklick?

Kommission verspricht: nationale Rechte bleiben

Die EU-Kommission tritt diesen Ängsten entschieden entgegen. EU-Kommissar Michael McGrath betont, die neue Form dürfe nicht zur Umgehung von Arbeitnehmerrechten genutzt werden. Der Entwurf enthält explizite Schutzgarantien.

Demnach gilt für Beschäftigte weiterhin das Arbeitsrecht des Landes, in dem sie hauptsächlich arbeiten. Auch nationale Mitbestimmungsregeln bleiben für eine dort registrierte „EU Inc.“ verbindlich. Eine schwarze Liste soll verbotene Praktiken klar definieren. Die Botschaft: Beim Kündigungsschutz oder Tarifverhandlungen gibt es keine Sonderstellung.

Was die „EU Inc.“ für Österreich bedeutet

Für heimische Start-ups birgt die Reform Chancen. Sie könnte die oft bürokratische Expansion in andere EU-Länder erleichtern und die Akquise von Risikokapital vereinfachen. Genau daran mangelt es europäischen Tech-Firmen häufig.

Die Umsetzung stellt Österreich aber auch vor Aufgaben. So sollen Mitgliedstaaten spezialisierte Gerichte für Streitfälle einrichten. Zwar startet die Registrierung digital auf einer EU-Plattform, die finale Eintragung erfolgt aber weiterhin in nationalen Handelsregistern – eine administrative Herausforderung.

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Wird die „EU Inc.“ zum Erfolg?

Die Debatte spiegelt den Dauerkonflikt der EU: einen reibungslosen Binnenmarkt schaffen, ohne nationale Sozialmodelle zu opfern. Die Kommission versucht mit der „EU Inc.“ einen Mittelweg.

Experten ziehen Parallelen zur Societas Europaea von 2004. Diese wurde von weit weniger Unternehmen genutzt als erhofft, weil der bürokratische Aufwand durch nationale Anforderungen hoch blieb. Ob die „EU Inc.“ dieses Schicksal vermeidet, hängt am praktischen Bürokratieabbau.

Der Gesetzgebungsprozess beginnt nun. Das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten sollen noch in diesem Jahr eine Einigung finden. Für Österreichs Regierung und Sozialpartner beginnt die Arbeit, um in den Verhandlungen die heimischen Interessen an Wettbewerbsfähigkeit und Sozialpartnerschaft zu wahren.

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