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EQS-News: GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der GZO-GlĂ€ubigerversammlung prĂ€sentierten VorschlĂ€ge (deutsch)

09.12.2024 - 10:00:51

GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der GZO-GlĂ€ubigerversammlung prĂ€sentierten VorschlĂ€ge Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der GZO-GlĂ€ubigerversammlung prĂ€sentierten VorschlĂ€ge 09.12.2024 / 10:00 CET/CEST --------------------------------------------------------------------------- Pressemitteilung GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der GZO-GlĂ€ubigerversammlung prĂ€sentierten VorschlĂ€ge Wetzikon, 9.

GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der GZO-GlĂ€ubigerversammlung prĂ€sentierten VorschlĂ€ge

Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der
GZO-GlÀubigerversammlung prÀsentierten VorschlÀge

09.12.2024 / 10:00 CET/CEST

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Pressemitteilung

GZO AG: GlĂ€ubigergruppe erreicht UnterstĂŒtzung fĂŒr alle an der
GZO-GlÀubigerversammlung prÀsentierten VorschlÀge

Wetzikon, 9. Dezember 2024 - Am 6. Dezember 2024 wurde die von Clearway
Capital ("Clearway") angefĂŒhrte GlĂ€ubigergruppe darĂŒber informiert, dass
zusĂ€tzliche Stimmen zur UnterstĂŒtzung ihrer VorschlĂ€ge im Zusammenhang mit
der VerlÀngerung der Laufzeit der ausgefallenen 1.875 %-Anleihe der GZO AG
("GZO" oder "das Unternehmen") mit FĂ€lligkeit im Juni 2024 (ISIN
CH0240109618) beim Unternehmen eingereicht wurden. Clearway ist dabei, das
Gericht in Hinwil darĂŒber zu informieren, dass der Vorschlag von mehr als
zwei Dritteln der AnleiheglĂ€ubiger angenommen wurde und damit fĂŒr die
AnleiheglÀubiger rechtsverbindlich ist.

AnlÀsslich einer Versammlung der AnleiheglÀubiger am25. Oktober stimmten die
AnleiheglĂ€ubiger mit ĂŒberwĂ€ltigender Mehrheit fĂŒr die VorschlĂ€ge der
GlĂ€ubigergruppe. Die erforderliche Schwelle fĂŒr die Rechtsverbindlichkeit
der VorschlÀge wurde aber um nur 770.000 Stimmen verfehlt, was weniger als
0.5% des Nominalwerts der Anleihe entspricht.

GemÀss Artikel 1172 Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts können
AnleiheglÀubiger, die zum Zeitpunkt der AnleiheglÀubigerversammlung am 25.
Oktober Anleihen hielten und nicht an der Versammlung teilnahmen, innerhalb
von zwei Monaten nach der Versammlung immer noch abstimmen. Dem Unternehmen
wurden mittlerweile genĂŒgend zusĂ€tzliche Stimmen fĂŒr den Vorschlag
vorgelegt, um die erforderliche Schwelle von zwei Dritteln zu erreichen.

Um MissverstÀndnisse zu vermeiden: GZO ist nicht verpflichtet, den Vorschlag
der AnleiheglÀubiger anzunehmen. Da dem Unternehmen nun jedoch offiziell
eine Alternative zur Nachlassstundung zur VerfĂŒgung steht, werden alle
Massnahmen, die GZO und deren Verwaltungsrat ergreifen, um einen Ausstieg
aus der Nachlassstundung zu vermeiden, einschliesslich möglicher
Wertberichtigungen, sorgfĂ€ltig geprĂŒft und sie könnten den Verwaltungsrat
persönlich haftbar machen.

"Die Handlungen des GZO-Verwaltungsrats sind fĂŒr die Schweizer KapitalmĂ€rkte
unglaublich schÀdlich und schaffen einen gefÀhrlichen PrÀzedenzfall. Die
Mehrheit der GZO-AnleiheglÀubiger sind Pensionskassen und Àhnliche
Institutionen, die Anleihen unter der korrekten Annahme gekauft haben, dass
sie durch wertvolle Vermögenswerte abgesichert sind. Der GZO-Verwaltungsrat
versucht nun, juristische Tricks anzuwenden, um Tausende von Rentnern und
Sparern um Werte zu bringen, die ihnen rechtmÀssig zustehen. Das werden wir
nicht zulassen", sagte Gianluca Ferrari, CEO von Clearway Capital.

Die GlĂ€ubigergruppe dankt den AnleiheglĂ€ubigern fĂŒr ihre ĂŒberwĂ€ltigende
UnterstĂŒtzung und begrĂŒsst die zahlreichen Voten der AnleiheglĂ€ubiger, die
sich nach der Versammlung an uns gewandt haben, weil sie mit dem
vorgeschlagenen Sanierungsplan der GZO nicht einverstanden sind.

Kontakt

GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group
Andreas Durisch
079 358 87 32
contact@gzo-bondholder.ch
www.gzo-bondholder.ch


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Ende der Medienmitteilungen

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