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Gute Karten fĂŒr die Gema im Streit mit ChatGPT-Mutter OpenAI

29.09.2025 - 12:42:19

Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch die ChatGPT-Mutter OpenAI hat der Musikrechteverwerter Gema offenbar gute Aussichten.

In ihrer vorlĂ€ufigen EinschĂ€tzung zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht MĂŒnchen deutete die Vorsitzende Richterin Elke Schwager in praktisch allen zentralen Punkten an, eher den Argumenten der Gema zu folgen. Ob es im Laufe des Prozesses mit einem Streitwert von 600.000 Euro auch dabei bleibt, ist allerdings nicht gesagt.

Bekannte Liedtexte Teil des Prozesses

Der Rechtsstreit dreht sich um die Texte - nicht die Melodie - von neun Liedern - unter anderem "Atemlos", "Bochum", "MĂ€nner", "Über den Wolken" oder "In der WeihnachtsbĂ€ckerei". Unstrittig ist, dass diese Texte zum Training der KI verwendet wurden. Die Gema wirft OpenAI allerdings unter anderem vor, die Texte in seinem System memorisiert - also letztlich auf eine gewisse Weise abgespeichert - und damit vervielfĂ€ltigt zu haben. Zudem werde der Text bei der Wiedergabe der Daten erneut vervielfĂ€ltigt und damit erneut Rechte verletzt.

OpenAI hatte dagegen unter anderem vorgebracht, dass die Daten nicht memorisiert wĂŒrden. Das System reflektiere lediglich, was es beim Training gelernt habe. Zudem wĂŒrden die Texte teilweise auch leicht verĂ€ndert ausgegeben.

Genaue Wiedergabe spricht fĂŒr Memorisierung

Laut vorlÀufiger EinschÀtzung sieht Schwager allerdings eine Memorisierung und VervielfÀltigung. Ein zentraler Punkt ist dabei folgende, hier vereinfacht wiedergegebene Argumentation: Wenn das System mit den Texten trainiert wurde und sie danach auch auf einfache Fragestellungen hin fast oder ganz identisch ausgibt, ist es nicht realistisch, dass dies Zufall ist.

Auch OpenAIs Argumentation, dass die Verantwortung fĂŒr die Ausgabe letztlich beim Nutzer liege, verfing in der vorlĂ€ufigen EinschĂ€tzung nicht. Das Unternehmen habe hier durch die Auswahl der Trainingsdaten und die Architektur seines Systems eine zentrale Rolle.

Kein Vergleich trotz Oktoberfest-Argument

Der Versuch, einen Vergleich zu vermitteln, scheiterte - obwohl die Vorsitzende Richterin scherzhaft anfĂŒgte, dass eine Einigung danach auf dem Oktoberfest gefeiert werden könnte, das gerade in MĂŒnchen, nur gut zwei Kilometer vom Sitzungssaal entfernt stattfindet. Insbesondere die Gema will mit dem Rechtsstreit grundsĂ€tzliche Fragen klĂ€ren.

Das Verfahren wird nun am 11. November fortgesetzt. Dann will das Gericht eine Entscheidung verkĂŒnden. Das muss nicht zwingend ein Urteil sein. Auch eine Weiterverweisung an den EuropĂ€ischen Gerichtshof - wie sowohl von Beklagter als auch KlĂ€ger angeregt - oder andere BeschlĂŒsse wĂ€ren möglich.

@ dpa.de