Missbrauch mit Preisvorgaben? Kartellamt mahnt Amazon ab
02.06.2025 - 14:47:36 | dpa.deDie Wettbewerbshüter befürchten, dass die US-Firma rechtswidrig in die Preisgestaltung anderer Unternehmen auf der Handelsplattform Amazon-Marktplatz eingreift.
Außerdem argwöhnt das Kartellamt, dass Amazon seine starke Stellung so ausnutzen könnte, dass andere externe Onlinehändler vor Preissenkungen zurückschrecken. Dies täten besagte Onlinehändler in der Annahme, dass Amazon ohnehin schnell nachzöge und sie gar keinen Preisvorteil hätten. Nach vorläufiger Einschätzung des Kartellamts wäre auch diese Amazon-Geschäftspraxis rechtswidrig.
Amazon weist die Vorwürfe zurück. Man unterstütze mehr als 47.500 deutsche Verkaufspartner "durch klare und faire Richtlinien", sagt eine Firmensprecherin.
So schätzen die Börsenprofis Ergebnisse Aktien ein!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
Für. Immer. Kostenlos.
de | US0231351067 | ERGEBNISSE | boerse | 67424804 |
