KI-Verordnung, Frist

KI-Verordnung: EU verpasst erste Frist und schafft Rechtsunsicherheit

09.02.2026 - 05:24:11

Die EU-Kommission hat eine wichtige Frist für Klassifizierungsregeln zu KI-Systemen verpasst. Dies führt zu erheblicher Planungsunsicherheit und hemmt Investitionen in Europa.

Die EU-Kommission hat die Veröffentlichung entscheidender Leitlinien zur KI-Klassifizierung versäumt – und stürzt Unternehmen in rechtliche Ungewissheit.

Brüssel, 09. Februar 2026 – Die EU-Kommission hat ihre erste wichtige Frist im Rahmen der neuen KI-Verordnung verpasst. Die mit Spannung erwarteten Leitlinien zur Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen, die eigentlich bereits am 2. Februar vorliegen sollten, fehlen. Ihr Ausbleiben schafft massive Rechtsunsicherheit für Entwickler und Anwender künstlicher Intelligenz in ganz Europa. Gleichzeitig heizt es die Debatte über die praktische Umsetzbarkeit des weltweit ersten umfassenden KI-Gesetzes weiter an.

Fehlende Leitlinien lähmen Investitionen

Die verzögerten Auslegungsregeln sind für Unternehmen existenziell. Nur mit ihnen lässt sich zuverlässig bestimmen, ob eine KI-Anwendung unter die strengen Auflagen für Hochrisiko-Systeme fällt. Diese gelten für sensible Bereiche wie Personalauswahl, medizinische Diagnostik oder kritische Infrastruktur. Die Einstufung als Hochrisiko-System zieht umfangreiche Pflichten nach sich: von strengem Risikomanagement über hohe Anforderungen an Datenqualität bis hin zu detaillierter technischer Dokumentation.

Ohne offizielle Leitlinien müssen Unternehmen die vagen Formulierungen des Gesetzes selbst interpretieren. Das erhöht das Risiko von Fehlklassifizierungen und späteren hohen Sanktionen erheblich. In der Folge werden Investitionsentscheidungen und Entwicklungszyklen gerade jetzt gebremst – in einer Phase rasanter globaler KI-Expansion.

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„Digital-Omnibus“ als Bremsklotz

Hauptursache für die Verzögerung ist wahrscheinlich der umstrittene „Digital-Omnibus“-Vorschlag der Kommission. Dieses Gesetzespaket aus dem Spätjahr 2025 will die Compliance für Unternehmen vereinfachen, schlägt aber gleichzeitig eine Verschiebung zentraler Fristen um bis zu 16 Monate vor.

Statt August 2026 könnten die strengen Vorgaben für KI in der Personalauswahl erst Dezember 2027 und für KI-Sicherheitskomponenten in Produkten sogar erst August 2028 greifen. Die Kommission argumentiert, die zusätzliche Zeit sei für die Entwicklung harmonisierter Standards nötig. Doch dieser Vorstoß hat den Prozess für die dringend benötigten Klassifizierungs-Leitlinien offenbar komplett ins Stocken gebracht.

Industrie vs. Verbraucherschützer: Reaktionen gespalten

Die möglichen Aufschübe spalten die Lager. Industrieverbände und Tech-Unternehmen begrüßen den Vorstoß als notwendige Atempause. Sie hatten monatelang argumentiert, die ursprünglichen Fristen seien unrealistisch und würden europäische Innovationen behindern.

Auf der anderen Seite stehen Verbraucherschützer und Bürgerrechtsorganisationen. Sie kritisieren den „Digital-Omnibus“ scharf und warnen vor einer Aufweichung hart erkämpfter Schutzstandards. Ihre zentrale Sorge: Eine Verzögerung der Regeln für Hochrisiko-KI setzt Bürger länger potenziellen Schäden durch unregulierte Systeme aus.

Vertrauensverlust und Planungsunsicherheit

Das Verfehlen dieser ersten Frist ist ein herber Dämpfer für das Vertrauen in den ambitionierten Zeitplan der KI-Verordnung. Für Unternehmen, insbesondere für KMU mit begrenzten juristischen Ressourcen, schafft die Situation erhebliche Planungsunsicherheit.

Die KI-Verordnung sollte eigentlich der globale Goldstandard für vertrauenswürdige KI werden. Doch die aktuellen Implementierungsschwierigkeiten lassen Zweifel an ihrer praktischen Durchsetzbarkeit aufkommen. Sie zeigen den fundamentalen Zielkonflikt der europäischen Regulierung: Wie findet man das Gleichgewicht zwischen Innovationsförderung und dem kompromisslosen Schutz von Grundrechten?

Was kommt jetzt? Unternehmen schweben in der Luft

Die unmittelbare Zukunft bleibt ungewiss. Der „Digital-Omnibus“ ist nur ein Entwurf und muss noch mit dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten verhandelt werden. Bis zu einer Einigung schweben Unternehmen im rechtlichen Vakuum.

Sollten die Änderungen nicht rechtzeitig beschlossen werden, könnten theoretisch bereits Pflichten in Kraft treten, die eigentlich verschoben werden sollen – ein Szenario, das zu rechtlichem Chaos führen würde. Die Kommission deutete an, dass die Klassifizierungs-Leitlinien nun möglicherweise erst gegen Ende 2026 kommen. Unternehmen müssen ihre Compliance-Strategien also vorerst auf Basis von Annahmen und externer Expertise entwickeln, statt auf verbindliche Vorgaben der EU zu setzen.

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