EQS-Adhoc: LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLĂUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ... (deutsch)
20.10.2025 - 20:17:29 | dpa.deLR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLĂUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...
EQS-Ad-hoc: LR Health & Beauty SE / Schlagwort(e): Anleihe
LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG
/ VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON
ANLEIHEGLĂUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...
20.10.2025 / 20:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG
/ VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON
ANLEIHEGLĂUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES RENOMMIERTEN UNTERNEHMENS ZUR
UNTERSTĂTZUNG EINER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG
Ahlen, 20. Oktober 2025 - Die LR Health & Beauty SE (die "Gesellschaft") gab
am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhandlungen mit den GlÀubigern
(die "AnleiheglÀubiger") der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) (die
"Anleihe")
bezĂŒglich eines etwaigen VerstoĂes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen,
der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein
VerhÀltnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA [1] von 4,50:1 (der "Leverage
Covenant") einzuhalten.
Heute hat der Vorstand der Gesellschaft die Verletzung des Leverage Covenant
festgestellt und beschlossen, GesprÀche mit einer Ad-hoc-Gruppe von
AnleiheglÀubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung
abzuschlieĂen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller
Beteiligten entschieden, das operative GeschÀft zu priorisieren und am 30.
November 2025 fÀllige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung
soll deshalb unter anderem vorsehen, dass AnleiheglĂ€ubiger aus einem VerstoĂ
gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen
einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung
besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die
Bewertung der derzeitigen Situation abzuschlieĂen und einen angemessenen
Aktionsplan fĂŒr die Gesellschaft zu erstellen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft heute auch
entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines
Restrukturierungsgutachtens zur UnterstĂŒtzung der Verhandlungen mit den
AnleiheglĂ€ubigern beauftragt werden soll und geeignete MaĂnahmen zu
identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns
nachhaltig zu verbessern und um Raum fĂŒr Investitionen zu schaffen.
IR Kontakt:
cometis AG
Thorben Burbach
Unter den Eichen 7 | GebÀude D
65195 Wiesbaden
Telefon: +49(0)611 - 205855-23
Fax: +49(0)611 - 205855-66
E-Mail: burbach@cometis.de
[1] EBITDA, wie in den Bedingungen fĂŒr die Anleihe definiert, die auf der
Website der Gesellschaft zu finden sind, https://ir.lrworld.com/de/anleihe/.
Ende der Insiderinformation
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: LR Health & Beauty SE
Kruppstr. 55
59227 Ahlen
Deutschland
Telefon: +49 238270600
E-Mail: info@lrworld.com
Internet: www.lrworld.com
ISIN: NO0013149658
WKN: A3H3FM
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EQS News ID: 2215796
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