Schweizer Regierung legt Gegenvorschlag zu Konzernverantwortung vor
02.04.2026 - 19:42:06 | boerse-global.deDie Schweiz will mit einem neuen Gesetzentwurf die Regeln für Konzernverantwortung an die EU angleichen. Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative KVI 2.0 soll Großunternehmen stärker in die Pflicht nehmen, ohne die Wirtschaft zu überfordern.
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NUFG: Ein Mittelweg mit EU-Fokus
Der Entwurf für das Nachhaltigkeits- und Unternehmensführungsgesetz (NUFG) ist die Antwort des Bundesrats auf die zweite Konzernverantwortungsinitiative (KVI 2.0). Diese war im Mai 2025 mit über 287.000 Unterschriften eingereicht worden. Die Regierung sucht einen Kompromiss: Sie will strengere Sorgfaltspflichten einführen, orientiert sich dabei aber bewusst an den jüngst abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union.
Konkret sollen nur noch die 30 größten Schweizer Konzerne umfassende Prüfpflichten für ihre globalen Lieferketten übernehmen. Gleichzeitig will der Bund die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von etwa 200 auf rund 100 reduzieren. „Damit entlasten wir den Mittelstand und konzentrieren uns auf die Player mit dem größten Hebel“, so die Regierungslogik.
Anschluss an Brüssel statt Schweizer Sonderweg
Die EU-Orientierung ist strategisch. Die Schweiz folgt der kürzlich angepassten EU-Corporate-Sustainability-Due-Diligence-Directive (CSDDD), die die Schwellenwerte für die Pflichten angehoben hat. Für Bundesbern ist diese Harmonisierung entscheidend, um Schweizer Firmen im EU-Binnenmarkt wettbewerbsfähig zu halten.
Ein strengerer „Swiss Finish“ würde nach Ansicht der Regierung Investitionen gefährden. „Der internationale Gleichschritt ist für unseren Wirtschaftsstandort überlebenswichtig“, betont man in Bern. Doch genau diese Ausrichtung an den – aus Sicht von NGOs – verwässerten EU-Standards sorgt für politischen Zündstoff.
Schärfere Aufsicht durch Revisionsaufsichtsbehörde
Neu ist der vorgesehene Durchsetzungsmechanismus. Die staatliche Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) soll die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen. Das wäre ein Schritt weg von reiner Selbstregulierung hin zu verbindlicher staatlicher Kontrolle.
Allerdings bleibt die Haftung eingeschränkt. Unternehmen sollen nur für das Handeln ihrer eigenen Tochtergesellschaften geradestehen, nicht für die gesamte Lieferkette. Diese Begrenzung ist ein zentraler Streitpunkt mit den Initianten der KVI 2.0.
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Politisches Kräftemessen bis zur Volksabstimmung
Die Reaktionen fallen erwartbar gespalten aus. Die Initianten der KVI 2.0, darunter Public Eye und Alliance Sud, kritisieren den Entwurf als unzureichend. Nationalrat Stefan Müller-Altermatt verweist auf die breite öffentliche Unterstützung für schärfere Regeln. „Die Schweiz verpasst eine Chance, voranzugehen, und begnügt sich mit dem Minimum“, lautet der Vorwurf.
Wirtschaftsverbände wie Swissmem zeigen sich dagegen vorsichtig zufrieden. Sie warnen jedoch vor Bürokratie für KMU, die als Zulieferer der Großkonzerne indirekt betroffen sein könnten.
Bis zum 9. Juli 2026 läuft nun das Vernehmlassungsverfahren. Sollte der finale Gegenvorschlag die Initianten nicht zufriedenstellen, kommt es wahrscheinlich zur Volksabstimmung Ende 2026 oder 2027. Dann entscheidet das Stimmvolk, ob es den EU-kompatiblen Weg der Regierung oder die strengeren Vorgaben der Initiative wählt. Die Debatte, wie scharf Konzernregeln sein sollen, ist damit eröffnet.
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