Steuer-Studie, Mehrwertsteuer-System

Steuer-Studie: Mehrwertsteuer-System in Deutschland reformbedürftig

17.04.2026 - 22:54:05 | boerse-global.de

Eine Analyse des ZEW zeigt: Die Abschaffung schlecht begründeter Steuerausnahmen könnte den Mehrwertsteuersatz senken und Milliarden an Einnahmen sichern.

Steuer-Studie: Mehrwertsteuer-System in Deutschland reformbedürftig - Foto: über boerse-global.de

Das ist das zentrale Ergebnis einer neuen Analyse des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Bundesfinanzministeriums, die heute veröffentlicht wurde. Demnach verhindern zahlreiche Ausnahmen und ermäßigte Sätze derzeit eine effiziente Steuerpolitik.

43,5 Milliarden Euro an entgangenen Einnahmen

Die Studie kommt zu einem klaren Befund: Die vielen Sonderregelungen führen 2026 voraussichtlich zu Mindereinnahmen von rund 43,5 Milliarden Euro. Die ZEW-Forscher plädieren für eine kritische Überprüfung. Würden schlecht begründete Ausnahmen gestrichen, ließe sich der Steuertarif deutlich vereinfachen – und der Regelsatz spürbar senken.

Doch welche Vergünstigungen sind eigentlich sinnvoll? Die Studie unterscheidet zwischen gut und schlecht begründeten Ermäßigungen. Als sozial oder ökologisch wirksam stuft sie die reduzierten Sätze für Lebensmittel, den öffentlichen Nahverkehr und Photovoltaik-Anlagen ein.

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Anders sieht es in der Gastronomie, der Hotellerie sowie in Teilen des Kultur- und Gesundheitswesens aus. Hier sehen die Experten kaum stichhaltige Gründe für die Steuervorteile. Diese Ausnahmen führten vor allem zu bürokratischem Aufwand und hohen Einnahmeausfällen.

Bundesfinanzhof entscheidet bei Bestattungsdienstleistungen

Während die ZEW-Studie die große Steuerreform diskutiert, hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich eine konkrete Detailfrage geklärt. Es ging um die Besteuerung von Bestattungsleistungen wie Kühlzellen und Trauerräumen.

Das Gericht urteilte, dass es sich hier nicht um steuerbefreite Mietleistungen handelt. Diese Dienstleistungen seien vielmehr integraler Bestandteil des steuerpflichtigen Gesamtpakets eines Bestattungsunternehmens. Damit widersprach der BFH einer Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2020. Der Fokus liege auf der Versorgung und ehrenden Zurichtung des Verstorbenen, nicht auf der bloßen Überlassung von Räumlichkeiten.

Neue Richtlinien und Entlastungen für Kommunen

Parallel dazu hat das Finanzministerium die Regeln für den internationalen Warenverkehr vereinfacht. Eine Anwendungserlass vom 9. April 2026 präzisiert die Mehrwertsteuer-Befreiung für Warenlieferungen vor einem EU-Import. Die Regelung gilt, solange die Güter sich in bestimmten Zollverfahren befinden und noch nicht zum freien Verkehr zugelassen sind. Das soll die Compliance für Unternehmen in komplexen Lieferketten erleichtern.

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Zudem hat das Kabinett Mitte April den Entwurf für das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Von 2026 bis 2029 sollen Bund und Länder jährlich eine Milliarde Euro bereitstellen, um hochverschuldete Kommunen und die ostdeutschen Pensionssysteme zu unterstützen. Das Gesetz soll bis Juli den Bundestag passieren.

Reformdebatte im Schatten der Energie-Steuersenkung

Die Diskussion um die Mehrwertsteuer fällt in eine phase weiterer fiskalpolitischer Weichenstellungen. Ab Mai senkt die Bundesregierung für zwei Monate die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um etwa 17 Cent pro Liter. Manche Politiker fordern bereits eine Verlängerung.

Wirtschaftsexperten sehen das kritisch. Analysen des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung aus Mitte April legen nahe, dass pauschale Subventionen oft Haushalte mit höherem Einkommen stärker begünstigen, da diese mehr Kraftstoff verbrauchen. Die ZEW-Studie zur Mehrwertsteuer spiegelt diese Kritik am „Gießkannenprinzip“ wider. Die Forscher argumentieren, dass gezielte Transfers sozialpolitisch effizienter wären als ein Geflecht aus Steuerermäßigungen.

Welche Ausnahmen werden gestrichen?

Die große Frage lautet nun: Welche der vielen Ausnahmen kann sich die Politik überhaupt wegdenken? Die Perspektive auf einen einheitlicheren Steuersatz von 16,7 Prozent ist verlockend – aber der Weg dorthin ist politisch steinig. Besonders die Gastronomie- und Kulturverbände werden ihre Privilegien kaum kampflos aufgeben.

Unternehmen müssen sich indes auf die präzisierten Regeln für spezielle Dienstleistungen einstellen, wie das BFH-Urteil zeigt. Die anstehenden Beratungen zum Kommunalentlastungsgesetz und die Energie-Steuersenkung im Mai werden zeigen, wie der Staat künftig mit fiskalpolitischen Instrumenten steuern will. Die Reform der Mehrwertsteuer bleibt dabei ein zentrales, langfristiges Projekt.

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