Steuerberatungsreform, Beratung

Steuerberatungsreform: Mehr Beratung, weniger Bürokratie

10.02.2026 - 19:13:12

Die Bundesregierung hat eine umfassende Reform des Steuerberatungsrechts auf den Weg gebracht. Sie sieht eine Ausweitung der Lohnsteuerhilfe, neue Beratungsmöglichkeiten und Bürokratieabbau vor.

Das Bundeskabinett ebnet den Weg für eine umfassende Modernisierung des deutschen Steuerberatungsrechts. Ziel ist es, die Regeln an die digitale Arbeitswelt anzupassen und Verbrauchern ein breiteres Beratungsangebot zu bieten.

Lohnsteuerhilfe für deutlich mehr Menschen

Ein Kernpunkt der Reform ist die Stärkung der Lohnsteuerhilfevereine. Bisherige Einkommensgrenzen für eine Beratung fallen weg. Betroffen sind etwa Mitglieder mit zusätzlichen Mieteinnahmen neben ihrem Gehalt. Laut Bundesfinanzministerium könnten so rund 35.500 Steuerpflichtige mehr die günstigeren Dienste der Vereine nutzen.

Zudem wird die Bürokratie für die Vereine gelockert. Künftig darf eine Person bis zu drei Beratungsstellen leiten – bisher waren es nur zwei. Das soll die Versorgung, besonders in ländlichen Regionen, verbessern. Der Fokus auf Einkommensteuer bleibt erhalten.

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Neue Regeln für steuerliche Nebenleistungen

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Neudefinition der beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Kritik der EU-Kommission an den alten, als inkonsistent bewerteten Regeln war hier der Auslöser. Statt einer starren Liste tritt eine flexible Generalklausel.

Sie erlaubt es künftig, steuerliche Beratung als Nebenleistung zum Hauptberuf anzubieten. Ein Beispiel: Energieberater dürfen ihre Kunden auch zu steuerlichen Fragen bei Sanierungen beraten. Auch die unentgeltliche Hilfe wird ausgeweitet – sie gilt künftig nicht nur für enge Familienangehörige.

Erstmals gesetzlich verankert werden zudem „Tax Law Clinics“ an Hochschulen. Hier können Studierende unter Aufsicht kostenlose Steuerberatung für Kommilitonen oder einkommensschwache Personen anbieten.

Erleichterungen für Steuerkanzleien

Der Gesetzentwurf kommt auch langjährigen Forderungen des Berufsstands nach weniger Bürokratie nach. So entfällt die Regel, dass jede weitere Beratungsstelle eines Steuerberaters von einem Kollegen geleitet werden muss. Kanzleien können so einfacher expandieren.

Die digitalen Arbeitsprozesse sollen durch verbesserte Möglichkeiten zur elektronischen Vollmachtsverwaltung vereinfacht werden. Die sogenannte Vollmachtsvermutung wird zudem auf Notare und Patentanwälte ausgeweitet.

Nächste Schritte und geplantes Inkrafttreten

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Januar durchläuft der Entwurf nun das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat. Er knüpft an einen Vorläufer aus der letzten Legislaturperiode an. Die wesentlichen Änderungen sollen nach aktueller Planung am 1. September 2026 in Kraft treten. Die Reform gilt als notwendiger Schritt, um den Berufsstand für die digitale Zukunft zu rüsten.

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