Steuerfristen: Heute endet die Frist für Lohnsteuer und Umsatzsteuer
10.02.2026 - 04:51:12Für Deutschlands Unternehmen läuft heute die Zeit ab: Bis Mitternacht müssen die monatlichen Steuervoranmeldungen für Januar eingereicht und gezahlt sein. Zugleich endet die Chance, eine dauerhafte Fristverlängerung für die Umsatzsteuer-Erklärungen 2026 zu beantragen – ein wichtiges Instrument für die Liquiditätsplanung.
Unbewegliche Frist für die Lohnsteuer
Der 10. Februar ist für alle Arbeitgeber verbindlich. Sie müssen die Lohnsteuer-Anmeldung für Januar 2026 abgeben und die einbehaltenen Beträge überweisen. Diese Frist ist starr: Anders als bei der Umsatzsteuer gibt es hier keine Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung. Verspätungen können teuer werden. Schon ab dem ersten Monat drohen Säumniszuschläge von mindestens 25 Euro. Die Finanzämter empfehlen die Abgabe über das elektronische Portal ELSTER.
Doppelter Stichtag für die Umsatzsteuer
Parallel zur Lohnsteuer läuft heute auch die Standardfrist für die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Doch hier haben Unternehmen eine strategische Option: Sie können noch bis Mitternacht eine Dauerfristverlängerung für das gesamte Jahr 2026 beantragen. Diese verschiebt die monatliche Abgabefrist pauschal um einen Monat. Die Januar-Erklärung wäre dann erst am 10. März fällig. Der Antrag muss elektronisch über ELSTER gestellt werden und wird nicht automatisch gewährt.
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Die Bedingung: Eine Sondervorauszahlung
Die begehrte Fristverlängerung hat ihren Preis. Monatlich abrechnende Unternehmen müssen zusätzlich zum Antrag eine Sondervorauszahlung leisten. Diese beträgt ein Elftel der gesamten Umsatzsteuer, die das Unternehmen im Vorjahr 2025 gezahlt hat. Das Geld dient den Finanzbehörden als Sicherheit und wird später, meist mit der Dezember-Erklärung 2026, verrechnet. Für Quartalszahler gilt diese Pflicht nicht.
Was bei Verspätung droht
Diese monatlichen Termine sind für den Staatshaushalt essenziell. Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung sind entsprechend. Wird eine Zahlung versäumt, erhebt das Finanzamt automatisch Säumniszuschläge – und das für jeden vollen Monat der Verspätung. Eine dreitägige Gnadenfrist gilt nur für Überweisungen: Gelder, die bis zum 13. Februar eingehen, bleiben straffrei. Die Abgabe der Erklärung ist jedoch trotzdem fristwahrend bis zum 10. Februar nötig. Bei anhaltenden Verstößen können Zwangsgelder folgen.
Der Blick nach vorn: Nächste Schritte
Für Unternehmen, die heute alles erledigt haben, geht der Kreislauf am 10. März weiter – dann sind Lohn- und Umsatzsteuer für Februar fällig. Wer die Dauerfristverlängerung beantragt hat, gibt seine Umsatzsteuer für Januar erst an diesem 10. März ab. Experten raten zu einem präzisen Steuerkalender. Eine Einzugsermächtigung für die Zahlungen bietet zusätzliche Sicherheit: Lastschriften gelten immer als fristgerecht, selbst wenn der Abbuchungstermin nach dem Stichtag liegt.


