TV-L-Verhandlungen, EU-Frist

TV-L-Verhandlungen und EU-Frist setzen Erfahrungsstufen unter Druck

12.02.2026 - 11:32:12

Die Bezahlung nach Berufserfahrung steht in Deutschland unter Druck. Während Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst laufen, muss die Privatwirtschaft Gehaltsmodelle bis Juni 2026 an neue EU-Transparenzvorgaben anpassen.

Die Bezahlung nach Dienstjahren steht in Deutschland vor dem größten Stresstest seit Jahrzehnten. Während die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder in die entscheidende Runde gehen, müssen private Unternehmen ihre Gehaltsstrukturen bis Juni an die neue EU-Transparenzrichtlinie anpassen.

Finale Verhandlungsrunde im TV-L startet

Der Konflikt um die Wertschätzung von Berufserfahrung eskaliert. An diesem Freitag treffen sich in Potsdam Gewerkschaften und Arbeitgeber der Länder zur wahrscheinlich letzten Verhandlungsrunde für die etwa 1,1 Millionen Beschäftigten. Verdi beharrt auf einer Lohnerhöhung von rund 7 Prozent, um die Lücke zum bereits abgeschlossenen Bundes- und Kommunaltarif (TVöD) zu schließen. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bietet dagegen nur 5 Prozent über 29 Monate.

Im Zentrum des Streits stehen die Erfahrungsstufen. Die Gewerkschaften argumentieren, die Inflation habe die Kaufkraft langjähriger Mitarbeiter ausgehöhlt und deren Erfahrung entwertet. Die Arbeitgeber fürchten die hohen Folgekosten von Prozentsteigerungen in den oberen Stufen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird richtungsweisend sein – nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern für die gesamte deutsche Wirtschaft.

EU-Richtlinie zwingt zu neuer Gehaltslogik

Parallel zu den Tarifgesprächen läuft die Uhr für die Privatwirtschaft. Bis zum 7. Juni 2026 muss die EU-Transparenzrichtlinie national umgesetzt sein. Sie verlangt eine Revolution in der Gehaltsfindung: Unterschiede bei gleicher Arbeit müssen durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden.

„Berufserfahrung“ bleibt zwar ein zulässiges Kriterium. Unternehmen können jedoch nicht mehr einfach nach Dienstjahren bezahlen, ohne nachweisen zu müssen, dass mehr Erfahrung auch zu besserer Leistung oder mehr Mehrwert führt. Die Zeit diskretionärer „Erfahrungszuschläge“ ist vorbei. Firmen müssen ihre Vergütungsphilosophie jetzt dokumentieren und vor Gericht verteidigen können.

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Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Beschäftigten

Die Rechtsprechung verschärft den Druck zusätzlich. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (6 AZR 108/24) aus dem Februar 2025 wirkt bis heute nach. Das Gericht stärkte das Recht von Arbeitnehmern, ihre relevante Berufserfahrung auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Wiedereinstellung anerkannt zu bekommen.

Kern der Entscheidung: Wenn ein Arbeitgeber Erfahrung für die Stufeneinstufung grundsätzlich anerkennt, darf er das Erfahrungslevel bei einer Neueinstellung nicht willkürlich zurücksetzen. Diese Klarstellung zwingt öffentliche und private Arbeitgeber zu mehr Stringenz bei der Definition von einschlägiger Berufserfahrung, um Diskriminierungsklagen zu vermeiden.

Marktkräfte komprimieren die Gehälter

Während Regulierung und Tarifpolitik auf differenzierte Bezahlung drängen, wirken Marktkräfte in die entgegengesetzte Richtung. Große Unternehmen erhöhen die Einstiegsgehälter massiv, um Personal zu finden. Das führt zu Lohnkompression: Der finanzielle Abstand zwischen Berufseinsteigern und erfahrenen Mitarbeitern schrumpft.

Ein Beispiel ist Amazon. Der Logistikkonzern hat angekündigt, bis September 2026 das Einstiegsgehalt an allen deutschen Standorten auf über 16,00 Euro pro Stunde anzuheben. Solche Schritte verbessern die Einstiegschancen, gefährden aber die interne Fairness von Vergütungsmodellen. Wenn das Einstiegsgehalt schneller steigt als die Bezahlung erfahrener Rollen, schwindet der Erfahrungszuschlag. Das demotiviert langjährige Mitarbeiter.

Was bedeutet das für die Zukunft?

Die Gleichzeitigkeit von TV-L-Verhandlungen und EU-Frist markiert eine Zeitenwende. Ab der zweiten Hälfte des Jahres 2026 werden deutsche Arbeitgeber in einer streng beweisbasierten Vergütungsumgebung operieren.

Experten erwarten im TV-L einen Kompromiss, der den Wert der Erfahrungsstufen durch eine Mischung aus Sockelbeträgen und Prozentanteilen schützt. In der Privatwirtschaft wird die „Blackbox“ Gehaltsverhandlung demontiert. Unternehmen, die keine klaren, objektiven Kriterien für erfahrungsbasierte Gehaltsunterschiede etablieren, riskieren nicht nur Abmahnungen und Klagen. Sie verlieren auch im Wettbewerb um Talente, die zunehmend Transparenz fordern.

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