Produktion/Absatz, Wettbewerb

Urteil: Wertvolle Gutscheine fĂŒr E-Rezepte unzulĂ€ssig

02.07.2025 - 12:16:10 | dpa.de

Versandapotheken dĂŒrfen keine wertvollen Gutscheine ausloben, um E-Rezepte von deutschen Kunden einzuwerben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer niederlÀndischen Versandapotheke rechtskrÀftig untersagt, Gutscheine im Wert von 10 Euro bei der Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente auszugeben.

Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Gutschrift aus Sicht der EmpfĂ€nger um ein "Geschenk" von nicht geringem Wert. Das Heilmittelwerbegesetz erlaube lediglich "geringwertige Kleinigkeiten", fĂŒr die ein Höchstbetrag von einem Euro angesetzt werde. Beispiele sind ein kleines Paket TaschentĂŒcher oder Traubenzucker, wie es sie in vielen stationĂ€ren Apotheken gibt.

Keine Rolle spielte bei der Entscheidung der Einwand der Versandapotheke, dass der Gutschein fĂŒr den Eigenbetrag oder verschreibungsfreie Produkte verwendet werden dĂŒrfe. Das OLG wies im Eilverfahren die Berufung zurĂŒck (Az.: 6 U 347/24). Gegen diese Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Geklagt hatte die Betreiberin einer Internet-Plattform fĂŒr Gesundheitsfragen, ĂŒber die ebenfalls E-Rezepte eingelöst werden können.

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