Catherine Bowles v. Reconnaissance Energy Africa Ltd.
07.08.2025 - 18:08:59EINSPRÜCHE MÜSSEN AM ODER VOR DEM 27. MAI 2024 UM 17:00 UHR (MEZ) EINGEGANGEN SEIN.
Teilnahme an der Genehmigungsanhörung für den kanadischen Vergleich
Die Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe können an der Genehmigungsanhörung des kanadischen Vergleichs teilnehmen, unabhängig davon, ob sie einen Einspruch erheben oder nicht. Das Gericht kann den Mitgliedern der kanadischen Sammelklägergruppe die Teilnahme an der Genehmigungsanhörung für den kanadischen Vergleich genehmigen, unabhängig davon, ob sie einen Einspruch erheben oder nicht. Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe, die möchten, dass ein Anwalt in ihrem Namen bei der Anhörung zur Genehmigung des kanadischen Vergleichs spricht, können einen solchen Anwalt auf eigene Kosten beauftragen.
FRAGEN
Fragen an die Anwälte der Mitglieder der kanadischen Sammelklägergruppe können an folgende Adresse gerichtet werden:
Berger Montague (Canada) PC
330 Bay Street, Suite 1302
Toronto, ON M5H 2S8
Tel: 647.598.8772 Durchwahl 2
E-Mail: info@bergermontague.ca
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