BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Abgaben (dues, charges, contributions, imposts)
Allgemein heute sĂ€mtliche Auflagen (als verpflichtende Geldleistungen; imposts, duties), die in irgend einer Form und bei verschiedenen AnlĂ€ssen als Zahlung anfallen. Oberbegriff fĂŒr sĂ€mtliche Geldleistungen, welche der Staat aufgrund seiner Finanzhoheit Privathaushalten und Unternehmen auferlegt. Gegliedert werden die Abgaben in der Regel in GebĂŒhren, BeitrĂ€ge, Steuern und Zölle; auch andere Einteilungen sind ĂŒblich. In alten Dokumenten auch die Ablieferung einer bestimmten Menge an Erzeugnissen (der Land-und Forstwirtschaft) wie etwa dem Zehnten, in der Regel im Rahmen eines FronverhĂ€ltnisses. Hierbei erhielt ein Bauer (Höriger, Leibeigener) von einer Grundherrschaft Land, Schutz und oft auch die Sicherung des Lebensunterhalts in Notlagen. Als Gegenleistung hatte der Hörige festgelegte Mengen an Waren (wie Getreide, Holz, Honig, Tuche) der Grundherrschaft (Fron = Herr) zu ĂŒberstellen sowie auch Dienstleistungen (Hand-und Spanndienste) zu erbringen. Siehe Auflagen, Beitrag, Fiskalquote, Frongeld, GebĂŒhren, GefĂ€lle, Impost, Maut, Schatzung, Umlage, Zins, Zinsknechtschaft.

