BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Abschlussvermittlung (contract brokerage)
Die Anschaffung und VerĂ€usserung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten oder Derivaten im fremden Namen fĂŒr fremde Rechnung. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht; siehe § 32 KWG. Siehe Agent, gebundener, Nominee.

