BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Adverse Selection (so auch meistens im Deutschen gesagt hÀufig)
Allgemein eine Sachlage, in der ein Vertragspartner (etwa: Versicherungsnehmer) gegenĂŒber einem anderen (der Versicherung) einen Informationsvorteil in Bezug auf die besonderen kontraktlichen UmstĂ€nde, und hier vor allem hinsichtlich der mit dem bezĂŒglichen Vertrag verbundenen Risiken, besitzt. Siehe Negativauslese.

