BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Agent, gebundener (agent bound by contract)
Person, welche die Anlage-oder Abschlussvermittlung ausschliesslich fĂŒr Rechnung und unter Haftung eines Einlagenkreditinstituts oder Wertpapierdienstleistungs-Unternehmens im Inland betreibt. Da die Institute die GewĂ€hrleistung fĂŒr die gebundenen Agenten ĂŒbernommen haben, kann der Kunde bei (Beratungs)Fehlern des Agenten allfĂ€llige SchadensersatzansprĂŒche gegenĂŒber dem Institut geltend machen, woraus sich ein mitunter erhebliches Haftungsrisiko ergibt. Die Aufsichtsbehörden verlangen daher eine angemessene Unterlegung dieses Haftungsrisikos. Siehe Abschlussvermittlung, Risiko, operationelles. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 13, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 107 f.

