BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aktien-Optionen, Vertrag

Aktien-Optionen (share [US: stock] options)

Vertrag, der fĂŒr den KĂ€ufer das Recht (nicht aber die Verpflichtung) enthĂ€lt, an einem oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Aktien zu einem festgelegten Preis (AusĂŒbungspreis) zu kaufen oder zu verkaufen. GemĂ€ss den International Accounting Standards mĂŒssen Aktien-Optionen als Ausgaben bilanziert werden; in Deutschland gehören sie noch immer zum AusserbilanzgeschĂ€ft. Spitzenmanagern (chief executive officers, CEOs) gewĂ€hrte Bezahlung mit Anteilen am eigenen Unternehmen. Der ursprĂŒngliche Sinn ist, dem Management einen Anreiz zu bieten, den Wert des Unternehmens zu steigern. Weil jedoch der AusĂŒbungspreis bei fallenden Börsenkursen oftmals nach unten angepasst wird, und weil sich grundsĂ€tzlich das Einkommen der Vorstandsmitglieder nicht mindert, wenn der Unternehmenswert sinkt, geriet diese Vertragsart ab etwa 2000 stark in die öffentliche Kritik (sie schaffe "perverse Anreize"). Siehe Aktienanleihe, Belegschafts-Aktien, Call, Dedicated Short Bias, Hedge- Fonds, Hurdle Rate, Nominee, Option, Put, VorstandsbezĂŒge. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2006, S. 31 ff. (ausfĂŒhrliche Darstellung).

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen