BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Aktuar, Literatur

Aktuar (actuary)

In der Ă€lteren Literatur Gerichtschreiber, ProtokollfĂŒhrer. Heute Berufsbezeichnung fĂŒr eine Fachkraft mit der Aufgabe der versicherungsmathematischen KlĂ€rung von Fragestellungen aus den Bereichen Assekuranz, Bausparen, Kapitalanlage und Altersvorsorge, jeweils im Rahmen der gegebenen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Regel sind Aktuare akademisch gebildete Mathematiker mit einer Zusatzausbildung, nach deren erfolgreichem Ende die (geschĂŒtzte) Berufsbezeichnung "Aktuar (DVA" (bis anhin noch nicht auch in der weiblichen Form) verliehen wird. -In Deutschland muss gemĂ€ss § 11a VAG jedes Lebensversicherungsunternehmen einen "Verantwortlichen Aktuar" benennen. Nach der Aktuarverordnung (AktuarV) hat er die Aufgabe, die versicherungsmathematisch einwandfreie BeitrĂ€ge zu verantworten. Im ErlĂ€uterungsbericht hat er darzulegen, nach welchen Methoden die Kalkulation erfolgt ist, wie die DeckungsrĂŒckstellung ermittelt wird, welche Sicherheiten einkalkuliert wurden und wie die zukĂŒnftige Entwicklung eingeschĂ€tzt wird. Zudem hat er laufend zu ĂŒberprĂŒfen, dass die finanzielle Lage der Versicherung die jederzeitige ErfĂŒllung der gegenĂŒber den Versicherten eingegangenen Verpflichtungen gewĂ€hrleistet.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen