BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Allodgeld (freehold fee)
FrĂŒher eine Zahlung dafĂŒr, dass ein Lehngut gesamthaft oder Teile davon (Ackerland) zum vererblichen Ganzeigen (= Allod, vom lateinischen ALLODIUM: Freigut) wurden. Siehe Freikaufgeld, Frongeld, Zinser.

