BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Amtshaftsumme, Hinterlegung

Amtshaftsumme (officeholder's bailment)

Hinterlegung in Geld oder Wertpapieren, die ein mit der KassenfĂŒhrung betrauter Beamter frĂŒher zu leisten hatte. Es sollten damit allfĂ€llige, aus der AmtsfĂŒhrung erwachsende SchĂ€den gedeckt werden. Heute ist diese Haftung in der Regel durch eine Kautionsversicherung (fidelity insurance) ersetzt.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen