BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Anlage-Ausschuss (investment advisory committee)
Gremium, zusammengesetzt aus den verschiedenen Sachkundigen einer Kapitalanlagegesellschaft, Bank oder Versicherung, das zu regelmĂ€ssigen Sitzungen zusammentritt, um ĂŒber KĂ€ufe und VerkĂ€ufe von Wertpapieren und anderen AnlagegegenstĂ€nden (Edelmetalle, GrundstĂŒcke, Optionen) zu beraten. In der Regel hat der Anlageausschuss auch Entscheidungsbefugnis. Siehe Aktiva- Passiva-Ausschuss, Aktuar, Anlage-QualitĂ€t, Immobilienfonds, Vieleck, magisches.

