BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Anlage-Empfehlung, Vorschlag

Anlage-Empfehlung (investment suggestion)

Allgemein der Vorschlag an Privatanleger, sich bestimmten Wertpapieren (nicht) zuzuwenden. Soweit dies öffentlich und geschĂ€ftsmĂ€ssig betrieben wird, handelt es sich in Deutschland um erlaubnispflichtige Anlageberatung. Im besonderen Kauf-bzw. Verkaufanregungen in den von Banken herausgegebenen Veröffentlichungen, die meistens von hauseigenen Fachabteilungen (Research Department) herausgegeben werden. GrundsĂ€tzlich ist solchen Empfehlungen gegenĂŒber ein gesundes Misstrauen angebracht. Denn begreiflicherweise besteht hier die Neigung, in erster Linie dem Eigenhandel der Bank zu dienen. Siehe Anlageberatung, Analyse, technische, Analyst, Analysten-Rating, Beratung, Chinese Wall, Compliance, Dampfstube, Falschberatung, Fibonacci-Folge, Geheimtip, Investment Research, Marktmissbrauchs- Richtlinie, Mitarbeiter-LeitsĂ€tze, Nachweismakelei, Wertpapieranalyse. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts fĂŒr den Wertpapierhandel, S. 7, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 35 (international gĂŒltige GrundsĂ€tze in Bezug auf Empfehlungen), S. 112 f. (Verbreitung von Empfehlungen ĂŒber die Medien), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 f. (Überwachung der Verhaltensregeln; PrĂŒfungen zu diesem Zweck), S. 126 (genauere Anforderungen durch dass Anlegerschutzverbesserungsgesetz), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 (eine Kundenunterschrift ist aufsichtsrechtlich nicht vorgeschrieben) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen