BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Anleihe (loan, bond)
Allgemein die Aufnahme fremden Geldes durch eine Wirtschaftseinheit; ein Darlehn, ein Kredit. Im besonderen eine Schuldverschreibung (Obligation), die in bestimmter StĂŒckelung und mit zuvor festgelegter Verzinsung von Unternehmen oder dem Staat ausgegeben werden. Bei der Finanzierung ĂŒber Anleihen fallen unabhĂ€ngig von der Höhe des aufgenommenen Betrags ansehnliche Ausgaben (wie Provisionen, Beratungs-und Veröffentlichkosten) an. Allein wegen der hohen Fixkosten einer Emission kommen Anleihen daher nur fĂŒr Firmen mit hohem Fremdkapitalbedarf in Frage. Siehe Aktienanleihe, AnnuitĂ€tsanleihe, Bankschuldverschreibung, Borgkraft, Clean Price, Darlehn, Disagio, Duration, Euromarkt, Finanzinstrument, Fiscal Agent, FremdwĂ€hrungsanleihe, Geldwerte, Gemeindeanleihen, Inhaberschuldverschreibung, Kredit, Kreditspread, Kriegsanleihe, Laufzeitenrisiko, Metalliques, Payment-in-Kind-Anleihe, Schuldtitel, Staatsanleihe, Straight Bond, Umtausch-Anleihe, Verlosung, SparprĂ€mienanleihe, Step-down- Anleihe, Tap, Umwandlung, Unternehmensanleihen, Verbriefung, Wandelanleihe, ZinsĂ€nderungsrisiko, Zinsstruktur, Zwangsanleihe. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2005, S. 26 ff. (Statistisches), Monatsbericht der EZB vom April 2005, S. 74 (Vergleichbarkeit der Statistiken), Jahresbericht 2005 der EZB (Anleihen öffentlicher Haushalte im Euroraum, mit Ăbersichten).

