BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Anti-Greshamsches Gesetz (counter Gresham law)
Werden im GeschĂ€ftsverkehr (etwa in Grenzregionen) zwei WĂ€hrungen angenommen, so wird das als besser (= wertstabiler) eingeschĂ€tzte Geld erfahrungsgemĂ€ss gehortet und zum Bezahlen möglichst das als minder gut beurteilte Geld verwendet. Siehe Greshamsches Gesetz, NebenwĂ€hrung, WĂ€hrung, hinkende. Anti Money Laundering Task Force, AMLTF: Im Jahr 2006 ins Leben gerufenes Gremium mit der Aufgabe, die rechtlichen Regelungen zur GeldwĂ€sche in der EU in Hinblick auf die praktische Arbeit der Aufsichtsbehörden zu untersuchen. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 194 (GrĂŒndung durch CEBES, CESR und CEIOPS).

