BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Antragsgetrieben (by application)
Fachbegriff aus dem Aufsichtsrecht. Ein Institut ersucht hier die Aufsichtsbehörde, den GeschĂ€ftsbetrieb gesamthaft oder einzelne AblĂ€ufe daraufhin zu ĂŒberprĂŒfen, ob alle TĂ€tigkeiten den gesetzlichen Vorgaben genĂŒgen. -Wird die Aufsichtsbehörde von sich aus tĂ€tig (Normalfall), dann spricht man von aufsichtsgetrieben. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 69 f. (aufsichtsgetriebene und antragsgetriebene SonderprĂŒfungen).

