BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Arbeitnehmerentgelt pro Kopf (compensation per employee)
Die Geld-und Sachleistungen gesamthaft, die von Arbeitgebern an die Arbeitnehmer erbracht werden, geteilt durch die Gesamtzahl der Arbeitnehmer. Diese Grösse wird von der Zentralbank sorgfĂ€ltig beobachtet, weil aus ihr RĂŒckschlĂŒsse ĂŒber die wirksame (Geld)Nachfrage gezogen werden können. Siehe Arbeitskosten, Fringe Benefits, Zwei-SĂ€ulen-Prinzip. Vgl. die jeweiligen Werte, aufgeschlĂŒsselt nach Wirtschaftszweigen, im Anhang "Statistik des Euro- WĂ€hrungsgebiets", Rubrik "Preise, Produktion, Nachfrage und ArbeitsmĂ€rkte" im jeweiligen Monatsbericht der EZB, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2004, S: 36 f., Monatsbericht der EZB vom Juli 2005, S. 43 ff. (Neuberechnung; Ăbersichten), Monatsbericht der EZB vom Oktober 2006, S. 36 ff. (Vergleich Tarif-Verdienste und Effektiv-Verdienste; S. 37 wichtige Ăbersicht der Entwicklung seit 1996), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2007, S. 51 (Schwierigkeiten der statistischen Erfassung durch zunehmende KomplexitĂ€t der VertrĂ€ge).

