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Arrestgeld, FrĂƒÆ’Ă‚ÂŒher

Arrestgeld (attachment fee)

FrĂŒher beim Antrag (behufs der Zwangsvollstreckung eines Anspruchs) auf gefĂ€ngliche Haft des Schuldners seitens eines GlĂ€ubigers beim Arrestgesuch im voraus an die Behörde zu zahlende Geldsumme. Damit sollten die Aufwendungen fĂŒr die Verpflegung (Atz: daher manchmal auch Atzgeld und Atzungsgeld) des Verhafteten gedeckt werden. In Höhe des von ihm bezahlten Arrestgeldes entstand eine Forderung des GlĂ€ubigers gegenĂŒber dem Schuldner (Arrestanten). Siehe Bankgeld, Einzug, Faustpfandkredit, Geldeintreibung, Kinderpfand, Kunde, fauler, Leichenpfand, Zahlungsmoral.

© UniversitÀtsprofessor Dr. Gerhard Merk, UniversitÀt Siegen