BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Auflagen (imposts)
In alten Dokumenten oft in sehr weitem Sinne gesagt von jeder Zahlung, die einzelne fĂŒr irgendwelche Zwecke des Gemeinwesens zu leisten hatten. In engerem Sinne Ă€lterer Begriff fĂŒr die in Geld zu entrichtenden indirekten Steuern. Den Gegensatz bildeten meistens die Schatzung (direct taxes). -Indessen ist die Terminologie nicht einheitlich. Siehe Abgaben, GefĂ€lle, Impost, Umlage.

