BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufsicht (supervision)
Im Zusammenhang mit FinanzmĂ€rkten die Ăberwachung durch gesetzlich eingerichtete Aufsichtsbehörden. Erstes Ziel der Aufsicht ist die Sicherung der FunktionsfĂ€higkeit und StabilitĂ€t des Finanzsektors durch GlĂ€ubigerschutz unter Beachtung marktwirtschaftlicher GrundsĂ€tze. -Der Nutzen einer Aufsicht sind deren Kosten gegenĂŒberzustellen; denn die Ăberwachung bindet knappe Ressourcen sowohl auf der Seite der Banken und Versicherungen wie auch bei den (mit Personal in der Regel gut ausgestatteten) Aufsichtsbehörden. Die so verursachten Kosten werden letztlich an die Marktteilnehmer weitergereicht. Daneben entstehen OpportunitĂ€tskosten, wenn die Banken (wegen des zu hohen regulierungsbedingten Aufwands) PrĂ€ferenzen der Marktteilnehmer bloss eingeschrĂ€nkt bzw. gar nicht bedienen, oder wenn gar auf diese Weise Innovationen gehemmt werden. Mit zunehmender Regulierungsdichte nehmen solche Gefahren zu. - Schliesslich darf nicht ĂŒbersehen werden, dass die Aufsicht auch zum Schutz vor Marktzutritt und zusĂ€tzlichem Wettbewerb missbraucht werden kann bzw. durch ihr Regelwerk diese Auswirkung ungewollt hat. -Die meisten der aufgezĂ€hlten Nachteile versuchen die Aufsichtsbehörden durch AufsichtsgesprĂ€che, Auswirkungsstudien und Calls for Advice zu begegnen. Dadurch hat sich (besondern in Deutschland) ein von den Beteiligten als gemeinhin harmonisch beurteiltes VerhĂ€ltnis zwischen der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht und den von ihre ĂŒberwachten Instituten herausgebildet. Siehe Aufsichts- Dreieck, Anlegerschutz, Ausschuss-Wahn, Auswirkungsstudien, Calls for Advice, Capture-Theorie, Consolidating Supervisor, ExternalitĂ€t, FĂŒnfhunderter-Regel, Good Governance, Peter-Regel, Rechtsrisiken, Sarbanes-Oxley Act, Solarenergie, Teilgruppen- Aufsicht. Vgl. die tabellarische GegenĂŒberstellung der einzelnen Aufgaben bei der Bankenaufsicht und ZahlungsverkehrsĂŒberwachung im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S. 45, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 33 ff., S. 43 ff. (Ăbersicht und Aufgabenbeschreibung der [selbst von Fachleuten kaum noch zu ĂŒbersehenden] internationalen Gremien), S. 93 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 32 ff. sowie die jeweiligen Jahresberichte der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 41 ff.

