BĂRSENLEXIKON ARTIKEL
Aufsichts-Kommission, Apak (supervisory committee)
In Deutschland geplantes Gremium, das die Arbeit der WirtschaftsprĂŒferkammern ĂŒberwacht und ihr gegenĂŒber Weisungsrecht besitzt. Auch die QualitĂ€tskontrolle der AbschlussprĂŒfer obliegt nach diesen Vorstellungen der Kommission (und dann nicht mehr den Kammern). Zweck der Apak ist es, das teilweise angeschlagene Vertrauen in die Arbeit der WirtschaftsprĂŒfer zu bestĂ€rken. Siehe Andersen-Skandal, Angaben unrichtige, Aufsichtsbehörden, Public Company Accounting Oversight Board, Verlust-Tarnung, Straitjacking.

